Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Kündigung in der Leiharbeit: Was du wissen musst!

Bei Kündigungen müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, auch in der Leiharbeit. Kündigungsfristen können sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, aus Tarifverträgen und aus dem Arbeitsvertrag ergeben. In der Probezeit (in der Leiharbeit meist 6 Monate), sind die Kündigungsfristen häufig sehr kurz. Wenn dein Einsatz in einem Einsatzbetrieb endet und du keine neue Arbeit zugewiesen bekommst, bedeutet das nicht, dass dir automatisch gekündigt werden kann. Oft wird Leiharbeiter*innen aber wegen fehlender Aufträge gekündigt.


Beachte: Nicht alle Kündigungen sind gerechtfertigt. Deine Beratungsstelle von Faire Integration kann das überprüfen und informiert dich zu deinen Rechten und Möglichkeiten.



 

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.