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FAQ – Sozialversicherungen

Was ist eine Sozialversicherung?

Deutschland ist ein Sozialstaat. So steht es im Grundgesetz. Das bedeutet, dass der Staat für soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit der Bürger*innen sorgt. Die Sozialversicherung ist ein zentrales Element des Sozialstaates und sichert einen Großteil der Bevölkerung gegen existenzielle Risiken ab: Das heißt, wenn du krank wirst, oder arbeitslos, in Rente gehst, oder nicht mehr arbeiten kannst (=erwerbsunfähig wirst), bekommst du finanzielle Unterstützung.

Dabei lebt das System davon, dass arbeitende Menschen in die Sozialversicherungen einzahlen und Menschen, die Leistungen brauchen, Geld bekommen. Durch die Sozialabgaben und Steuern wird das System finanziert.

Welche Sozialversicherungen gibt es?

Das System der Sozialversicherung steht auf fünf Säulen: der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.  

Diese Versicherungen sind vom Gesetz vorgeschrieben, das bedeutet, bis auf wenige Ausnahmen zahlen alle Arbeitenden in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlen Arbeitgeber*innen (deine Firma/dein Betrieb).

Wer muss dich zu den Sozialversicherungen anmelden?

Dein*e Arbeitgeber*in muss dich zu Beginn deiner Arbeit bei der Sozialversicherung anmelden. Die Beiträge für die Sozialversicherungen teilst du dir mit deiner/deinem Arbeitgeber*in: du zahlst die eine Hälfte und dein*e Arbeitgeber*in zahlt die andere Hälfte der Beiträge.

Für die Anmeldung benötigt dein*e Arbeitgeber*in von dir:

  • deine Sozialversicherungsnummer
  • deine Steuernummer
  • deinen Krankenversicherungsnachweis und
  • deine Adresse

Wenn dein*e Arbeitgeber*in dich angemeldet hat, bekommst du eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung. Dann ist sicher, dass du zu den Versicherungen angemeldet wurdest. Du kannst die Abzüge auch auf deiner Lohnabrechnung sehen.


Wichtig! Wenn du unsicher bist, ob du angemeldet bist, lasse dich unbedingt in einer Beratungsstelle von Faire Integration beraten! In Deutschland ist illegale Arbeit (ohne Anmeldung) verboten und kann negative Folgen für dich haben.


Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, bekommst du eine Abmeldung zur Sozialversicherung. Dann kannst du deine Krankenkasse fragen, wie du dich weiter versicherst. 

Die gesetzliche Krankenversicherung

Jede Person, die in Deutschland lebt und arbeitet muss eine Krankenversicherung haben. Das ist im Gesetz vorgeschrieben.  

Wenn du neu in Deutschland bist und noch keine Krankenversicherung abgeschlossen hast, musst du eine Krankenversicherung abschließen. Du musst dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dafür musst du einen Antrag bei einer Krankenkasse stellen. Du brauchst dafür ein Passbild und deine Krankenversichertennummer – oder wenn du noch keine Krankenversicherung hattest, deine Sozialversicherungsnummer. Den Antrag kannst du per Post, online oder persönlich abgeben. Du kannst dir aussuchen, bei welcher Krankenkasse du dich versichern willst. Je nach Krankenkasse werden dir kostenlose Zusatz-Leistungen angeboten (z. B. bestimmte Vorsorge-Untersuchungen).

Wenn dein Antrag geprüft wurde, bekommst du eine Bestätigung von deiner Krankenkasse, dass du Mitglied bist. Diese Information musst du deinem/deiner Arbeitgeber*in mitteilen. Du zahlst monatlich einen Beitrag in die Krankenkasse ein. Der Betrag wird dir von deinem Brutto-Lohn automatisch abgezogen.


Du kannst dir deinen Beitrag für die Krankenkasse ausrechnen: https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/beitragsrechner


Wenn du weitere Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung hast, kannst du das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums anrufen:


Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung

Telefonnummer: 030 / 340 60 66 – 01

Die Berater*innen informieren dich über das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie geben dir Informationen zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu ambulanten Kuren.


Aufgaben der Krankenversicherung
Deine Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn du krank wirst. Sie zahlt zum Beispiel für Arztbesuche, Medizin und Therapien/Gesundheitsvorsorgen. Du kannst dir selbst deinen Arzt/deine Ärztin aussuchen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einen anderen Arzt/eine andere Ärztin nach einer zweiten Meinung fragen.

Krankenversicherung im Minijob
Wenn du einen Minijob hast und nicht sozialversicherungspflichtig arbeitest, bist du nicht über den Job krankenversichert. Das heißt, dein*e Arbeitgeber*in zahlt nicht für dich mit. Dann musst du die Beiträge selbst zahlen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wenn du neben dem Minijob einen Hauptjob hast, bist du über deinen Hauptjob versichert. Ist dein Minijob dein einziger Job, musst du dich selbst versichern.
  • Wenn du einen Minijob hast, kann es auch sein, dass du über eine Familienversicherung mitversichert bist. Die Versicherung zahlen dann zum Beispiel Ehepartner*innen, Eltern etc.
  • Als Student*in (bis zum Alter von 25 Jahren), bist du kostenlos über deine Eltern mitversichert.
  • Wenn du einen Minijob hast, aber auch Bürgergeld (oder Arbeitslosengeld) bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit/das Jobcenter deine Beiträge zur Krankenversicherung.
Die soziale Pflegeversicherung

Über die gesetzliche Krankenversicherung bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Alle Arbeitenden zahlen in die soziale Pflegeversicherung ein. Wie viel du einzahlst, hängt von deinem Alter ab, ob du Kinder hast und in welchem Bundesland du lebst. Der Betrag wird von deinem Gehalt abgezogen, du findest ihn auf deiner Lohnabrechnung.

Wenn du alt bist oder krank wirst und Pflege brauchst, unterstützt dich die Pflegeversicherung. Wie viel finanzielle Unterstützung du bekommst, hängt dann davon ab, wie viel Pflege du brauchst (=Pflegegrad/Pflegestufe).

Im Gegensatz zur Krankenversicherung, zahlt dir die soziale Pflegeversicherung aber nicht alles. Daher schließen viele Menschen eine private Pflegezusatzversicherung ab. Sie ist keine Pflicht, aber sie kann die Lücken decken, wenn die soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten übernimmt.


Beachte! Wenn du in einer privaten Krankenkasse versichert bist (statt in der gesetzlichen) musst du eine private Pflegeversicherung abschließen.


Wenn du weitere Fragen zur sozialen Pflegeversicherung hast, kannst du das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums anrufen:


Bürgertelefon zur sozialen Pflegeversicherung
Telefonnummer: 030 / 340 60 66 – 02


 

Die gesetzliche Rentenversicherung

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist für die meisten Menschen Pflicht: Solange du arbeitest, zahlst du automatisch einen Teil deines Gehalts in die Rentenversicherung ein. Du zahlst 9,3% und dein*e Arbeitgeber*in zahlt auch 9,3% deines Brutto-Monatslohns ein.

Wenn du in Rente gehst oder erwerbsunfähig wirst (also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst), bekommst du monatlich Geld ausgezahlt. Je mehr Geld du einzahlst, umso mehr Geld bekommst du später zurück.

Nur wenige Personen müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Folgende Personen sind von der Pflicht befreit:

  • Wenn du einen Minijob hast, zahlt dein*e Arbeitgeber*in 15% deines Brutto-Monatslohns in deine Rentenversicherung ein. Du zahlst nur einen geringen Anteil. Oder du kannst einen Antrag stellen, um kein Geld einzahlen zu müssen.

Beachte: Das bedeutet auch, dass du später weniger Geld bekommst.


  • Einige Berufsgruppen, wie Beamtinnen, Beamte oder Richter*innen und oft auch Selbstständige müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Grundsätzlich gilt für dich: Wenn du sozialversicherungspflichtig arbeitest und dein Beruf nicht unter die Ausnahmen fällt, zahlst du in die Versicherung ein.

Welche Zeiten bei der Rentenversicherung zählen:
Neben der Zeit, in der du arbeitest, werden auch andere Zeiten für deine Rente angerechnet. Zum Beispiel kannst du Geld bekommen für:

  • die Erziehung deiner Kinder (bis zum 10. Lebensjahr)
  • die Pflege von Angehörigen (die du unbezahlt leistest)
  • sogenannte Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen du keine Rente zahlen konntest. Zum Beispiel: wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium)

Beiträge im Midijob
Wenn du einen Midijob hast, also zwischen 556 Euro und 2.000,00 Euro brutto im Monat verdienst, zahlst du niedrigere Beiträge ein. Auch dein*e Arbeitgeber*in zahlt weniger ein. Je mehr du verdienst, umso mehr wird eingezahlt. Ab einem Verdienst von 2.000 Euro brutto wird wieder der normale Beitrag eingezahlt.

Die gesetzliche Unfallversicherung

In Deutschland gibt es die gesetzliche Unfallversicherung – das bedeutet: Jeder Betrieb muss eine Unfallversicherung für die Mitarbeitenden haben.

Das steht im Gesetz. Alle Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, Studentinnen, Studenten und Schüler*innen in Deutschland sind bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.


Die Beiträge zur Versicherung zahlen die Arbeitgeber*innen. Du musst keine Beiträge zahlen.


Die gesetzliche Unfallversicherung macht Vorschriften für den Arbeitsschutz und sagt, welche Gefahren es gibt. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft dir zum Beispiel:

  • wenn du am Arbeitsplatz einen Unfall hattest (einen Arbeitsunfall)
  • wenn dir auf dem Weg zur Arbeit, oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause etwas passiert (Arbeitsunfall).
  • oder wenn du durch deinen Beruf krank geworden bist (Berufskrankheit).

Wenn du auf dem Weg zur Arbeit, auf der Arbeit oder auf dem Heimweg einen Unfall hast, ist das ein Arbeitsunfall. Du musst deine*n Chef*in direkt informieren.


Nur wenn dein Unfall als Arbeitsunfall gilt, kann die Unfallversicherung die Behandlung beim Arzt/bei der Ärztin bezahlen.


Wenn du dich verletzt hast, wirst du zu speziellen Ärzten geschickt. Sie werden Durchgangsarzt/Durchgangsärztin genannt. Bei diesen Ärzt*innen musst du genau beschreiben, wie dein Unfall passiert ist. Sie schreiben dann einen Bericht für die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt dann die ärztliche Behandlung. Sie unterstützt dich auch dabei, nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gesund zu werden. Wenn du nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht mehr richtig arbeiten kannst, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung dir eine Rente.


Beachte: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen, die dir in deiner Freizeit passieren. Dafür kannst du eine private Unfallversicherung abschließen.

Beachte: Arbeitsschutz (also Maßnahmen und Informationen, damit du deine Arbeit sicher ausführen kannst, ohne dich zu verletzen oder krank zu werden) ist die Aufgabe der Arbeitgeber*innen (deiner Firma/Betriebes). Du musst Unterweisungen (=Informationen zum Arbeitsschutz und Anleitungen) erhalten und je nach Beruf auch Schutzkleidung oder spezielle Werkzeuge/Ausrüstung.


 

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Wenn du sozialversicherungspflichtig arbeitest, zahlst du automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein: Dein*e Arbeitgeber*in zahlt die eine Hälfte der Beträge für die Versicherung, die andere Hälfte wird von deinem Lohn abgezogen. Den Betrag kannst du auf deiner Lohnabrechnung einsehen.

Die Versicherung sichert dich ab, für den Fall, dass du arbeitslos wirst. Wenn du arbeitslos wirst und vorher mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast, bekommst du Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird aus dem Lohn deines letzten Jobs berechnet: Du erhältst in der Regel 60% deines Nettolohns ausgezahlt. Diese Zahl kann abweichen: wenn du zum Beispiel Kinder hast, dann sind es 67% deines Nettolohns. Die Agentur für Arbeit zahlt außerdem deine Beiträge für deine gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.

Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab, wie lange du vorher gearbeitet hast und auch von deinem Alter: Wenn du unter 50 Jahre alt bist, bekommst du maximal für 12 Monate Arbeitslosengeld.


Beachte! Es kann sein, dass du kein Arbeitslosengeld bekommst, zum Beispiel:

  • wenn du selbst gekündigt hast
  • oder dir aufgrund schlechten Verhaltens gekündigt wurde
  • oder du einen Aufhebungsvertrag (=Vertrag, der deine Arbeit ohne eine Kündigung beendet) unterschrieben hast
  • oder du dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast

Wichtige Fristen:

  • Wenn dein befristeter Arbeitsvertrag endet, musst du dich 3 Monate vorher arbeitslos melden.
  • Wenn dir gekündigt wird, musst du dich innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden.

Mehr dazu findest du im FAQ Kündigung



 

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