Jede Person, die in Deutschland lebt und arbeitet muss eine Krankenversicherung haben. Das ist im Gesetz vorgeschrieben.
Wenn du neu in Deutschland bist und noch keine Krankenversicherung abgeschlossen hast, musst du eine Krankenversicherung abschließen. Du musst dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dafür musst du einen Antrag bei einer Krankenkasse stellen. Du brauchst dafür ein Passbild und deine Krankenversichertennummer – oder wenn du noch keine Krankenversicherung hattest, deine Sozialversicherungsnummer. Den Antrag kannst du per Post, online oder persönlich abgeben. Du kannst dir aussuchen, bei welcher Krankenkasse du dich versichern willst. Je nach Krankenkasse werden dir kostenlose Zusatz-Leistungen angeboten (z. B. bestimmte Vorsorge-Untersuchungen).
Wenn dein Antrag geprüft wurde, bekommst du eine Bestätigung von deiner Krankenkasse, dass du Mitglied bist. Diese Information musst du deinem/deiner Arbeitgeber*in mitteilen. Du zahlst monatlich einen Beitrag in die Krankenkasse ein. Der Betrag wird dir von deinem Brutto-Lohn automatisch abgezogen.
Du kannst dir deinen Beitrag für die Krankenkasse ausrechnen: https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/beitragsrechner
Wenn du weitere Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung hast, kannst du das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums anrufen:
Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung
Telefonnummer: 030 / 340 60 66 – 01
Die Berater*innen informieren dich über das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie geben dir Informationen zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu ambulanten Kuren.
Aufgaben der Krankenversicherung
Deine Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn du krank wirst. Sie zahlt zum Beispiel für Arztbesuche, Medizin und Therapien/Gesundheitsvorsorgen. Du kannst dir selbst deinen Arzt/deine Ärztin aussuchen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einen anderen Arzt/eine andere Ärztin nach einer zweiten Meinung fragen.
Krankenversicherung im Minijob
Wenn du einen Minijob hast und nicht sozialversicherungspflichtig arbeitest, bist du nicht über den Job krankenversichert. Das heißt, dein*e Arbeitgeber*in zahlt nicht für dich mit. Dann musst du die Beiträge selbst zahlen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Wenn du neben dem Minijob einen Hauptjob hast, bist du über deinen Hauptjob versichert. Ist dein Minijob dein einziger Job, musst du dich selbst versichern.
- Wenn du einen Minijob hast, kann es auch sein, dass du über eine Familienversicherung mitversichert bist. Die Versicherung zahlen dann zum Beispiel Ehepartner*innen, Eltern etc.
- Als Student*in (bis zum Alter von 25 Jahren), bist du kostenlos über deine Eltern mitversichert.
- Wenn du einen Minijob hast, aber auch Bürgergeld (oder Arbeitslosengeld) bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit/das Jobcenter deine Beiträge zur Krankenversicherung.