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Der gesetzliche Mindestlohn ist eine rechtliche Vorgabe, wie viel Arbeitgeber*innen einer*einem Arbeitnehmer*in mindestens für eine Stunde Arbeit brutto bezahlen muss.
Der gesetzliche Mindestlohn ist also die untere Grenze bei der Bezahlung.
Für weitere Informationen: Wann ändert sich der gesetzliche Mindestlohn?
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Es gibt Branchen, in denen ein höherer Mindestlohn als der gesetzliche Mindestlohn gilt. Dieser Branchenmindestlöhne werden über allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt. Eine Liste mit speziellen Branchenmindestlöhnen ist hier zu finden.
Für alle Personen, die in diesen Branchen arbeiten, gilt also ein Branchenmindestlohn, der höher ist als der gesetzliche Mindestlohn. Informieren Sie sich am besten in einer Beratungsstelle, wenn Sie unsicher sind, welcher Mindestlohn für Sie gilt!
Wichtig: Bei den Branchenmindestlöhnen gibt es keine Ausnahmen, wie beim gesetzlichen Mindestlohn. Branchenmindestlöhne müssen immer allen Arbeitnehmer*innen einer bestimmten Branche bezahlt werden.
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Es gibt wenige Ausnahmen vom Mindestlohn. Darunter fallen beispielsweise:
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Personen in einer Ausbildung
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Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
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Personen, die eine Maßnahme vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit machen wie zum Beispiel eine Einstiegsqualifizierung
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Personen, die einen Freiwilligendienst machen
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Selbstständige
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Personen, die ein Pflichtpraktikum machen
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Personen, die ein freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung absolvieren, das höchstens drei Monate dauert
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Ja. Der gesetzliche Mindestlohn und die Branchenmindestlöhne gelten auch für ausländische Arbeitnehmer *innen.
Es gibt keine Ausnahme für Geflüchtete oder andere Migrant*innen .
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Die grundsätzliche Regel ist: Bei einem freiwilligen Praktikum muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Dann muss ab dem ersten Tag des Praktikums der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden.
Ein Pflichtpraktikum (z.B. für das Studium) muss nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden, auch dann nicht, wenn es länger als drei Monate dauert.
Wichtig: Das Praktikum wird manchmal von Arbeitgeber*inne genutzt, um den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen. Diese Seite hilft dabei, herauszufinden, ob ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht.
Achtung! Bei den Branchenmindestlöhnen gibt es keine Ausnahmen. Diese müssen auch Praktikant*innen bezahlt werden.
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Der gesetzliche Mindestlohn steigt regelmäßig. Informieren Sie sich deshalb immer über den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.
Ab
Brutto/Stunde
1.01.2017
8,84 €
1.01.2019
9,19 €
1.01.2020
9,35 €
1.01.2021
9,50 €
1.07.2021
9,60 €
1.01.2022
9,82 €
1.07.2022
10,45 €
01.10.2022
12,00 €
Für weitere Informationen: Wie viel Lohn steht mir zu?
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Für die Kontrolle der Arbeitgeber*innen ist der Zoll zuständig. Der Zoll ist eine staatliche Behörde. Dort gibt es einen Bereich für die Kontrolle der Unternehmen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) heißt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft:
- ob in einem Betrieb alle Arbeitnehmer*innen richtig angemeldet sind,
- ob die* der Arbeitgeber*in, die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt und
- ob alle Arbeitnehmer*innen den gesetzlichen oder den Branchenmindestlohn bezahlt bekommen.
Wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen Hinweis zu einer bestimmten Firma bekommt, muss sie diese überprüfen.
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Wenn der gesetzliche Mindestlohn oder ein Branchenmindestlohn aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nicht gezahlt wird, gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Sie haben ein Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn oder den Branchenmindestlohn und können beide vor Gericht einklagen.
Die Gewerkschaften haben einen eigenen Rechtsschutz mit Anwält*innen, der Arbeitnehmer*, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dabei unterstützt. Informieren Sie sich in einer Beratungsstelle, was Sie machen können!
Es gibt die Möglichkeit, den*die Arbeitgeber*in beim Zoll zu melden. Wenn ein*e Arbeitgeber*in weniger als den gesetzlichen Mindestlohn oder den Branchenmindestlohn zahlt, kann er eine hohe Geldstrafe bekommen. Der Zoll hilft Ihnen aber nicht dabei, den Lohn zu bekommen, den Ihr*e Arbeitgeber*in , Ihnen nicht gezahlt hat.
Um den gesetzlichen Mindestlohn vor Gericht einzuklagen, sieht das Gesetz eine Frist von drei Jahren vor. Bei Branchenmindestlöhnen ist die Geltungsmachungsfrist in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegt. Sie muss mindestens 6 Monate betragen (§ 9 S. 3 AEntG)
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In vielen Branchen sind der Arbeitgeber*innen zur Dokumentation der Arbeitsstunden gesetzlich verpflichtet.
Es kommt jedoch vor, dass Stunden nicht korrekt aufgeschrieben werden und mehr gearbeitet wurde als Lohn ausgezahlt wird.
Es ist daher wichtig, dass Sie sich die gearbeiteten Stunden selbst aufschreiben. Wenn weniger Stunden bezahlt werden, als tatsächlich gearbeitet wurden, kann dies zum Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn führen.
Ihre Stundendokumentation hilft Ihnen, die gearbeiteten Stunden nachzuweisen und damit Damit kann dann der korrekten Lohn eingefordert werden.
Die Broschüre "Arbeitszeit – Was sind meine Rechte?" und inklusive eines Stundenzettels auf Deutsch, English, français, espanol, русский, ትግርኛ, soomaali und العربية, دری finden Sie, wenn Sie diesem"Arbeitszeit" folgen.
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Quellen:
Die häufigsten Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn und Branchenmindestlöhne 2022 im Überblick
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