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Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Vorgabe, wie viel eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer mindestens für eine Stunde Arbeit zahlen muss.
Der Mindestlohn ist also die untere Grenze bei der Bezahlung.
Für weitere Informationen: Wann ändert sich der Mindestlohn?
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Ja. Es gibt Branchen, in denen ein höherer Mindestlohn als der allgemeine Mindestlohn gilt. Dieser Branchenmindestlohn wird über allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt. Eine Liste mit speziellen Branchenmindestlöhnen ist hier zu finden.
Für Personen, die in diesen Branchen arbeiten, gilt also ein höherer Mindestlohn. Informieren Sie sich am besten in einer Beratungsstelle, wenn Sie unsicher sind, welcher Mindestlohn für Sie gilt!
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Es gibt wenige Ausnahmen vom Mindestlohn. Darunter fallen beispielsweise:
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Personen in einer Ausbildung
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Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
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Personen, die eine Maßnahme vom JobCenter oder von der Agentur für Arbeit machen wie zum Beispiel eine Einstiegsqualifizierung
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Personen, die einen Freiwilligendienst machen
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Selbstständige
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Personen, die ein Pflichtpraktikum machen
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Personen, die ein freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung absolvieren, das höchstens drei Monate dauert
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Ja. Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Es gibt keine Ausnahme für Geflüchtete oder andere Migrantinnen und Migranten.
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Die grundsätzliche Regel ist: Bei einem freiwilligen Praktikum muss Mindestlohn gezahlt werden, wenn es länger als drei Monate dauert. Dann muss ab dem ersten Tag des Praktikums der Mindestlohn gezahlt werden.
Ein Pflichtpraktikum (z.B. für das Studium) muss nicht mit dem Mindestlohn bezahlt werden, auch dann nicht, wenn es länger als drei Monate dauert.
Wichtig: Das Praktikum wird manchmal von Arbeitgebern genutzt, um den Mindestlohn zu umgehen. Diese Seite hilft dabei, herauszufinden, ob ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht.
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Der gesetzliche Mindestlohn steigt regelmäßig. Informieren Sie sich deshalb immer über den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.
Ab
Brutto/Stunde
1.01.2017
8,84 €
1.01.2019
9,19 €
1.01.2020
9,35 €
1.01.2021
9,50 €
1.07.2021
9,60 €
1.01.2022
9,82 €
1.07.2022
10,45 €
Für weitere Informationen: Wie viel Lohn steht mir zu?
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Für die Kontrolle der Arbeitgeber ist der Zoll zuständig. Der Zoll ist eine staatliche Behörde. Dort gibt es einen Bereich für die Kontrolle der Unternehmen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) heißt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft, ob in einem Betrieb alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtig angemeldet sind, ob der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt und ob alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Mindestlohn bezahlt bekommen. Wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen Hinweis zu einer bestimmten Firma bekommt, kann sie diese überprüfen.
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Wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird, gibt es Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. Sie haben ein Recht auf den Mindestlohn. Sie können den Mindestlohn vor Gericht einklagen. Die Gewerkschaften haben einen eigenen Rechtsschutz, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dabei unterstützt. Informieren Sie sich in einer Beratungsstelle, was Sie machen können!
Es gibt die Möglichkeit, den Arbeitgeber beim Zoll zu melden. Wenn ein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt, kann er eine hohe Geldstrafe bekommen. Der Zoll hilft Ihnen aber nicht dabei, den Lohn zu bekommen, den Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin Ihnen nicht gezahlt hat.
Um den Mindestlohn vor Gericht einzuklagen, sieht das Gesetz eine Frist von drei Jahren vor.
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Nein, Sie können auf den Mindestlohn nicht verzichten.
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In vielen Branchen ist der Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitsstunden gesetzlich verpflichtet. Es kommt jedoch vor, dass Stunden nicht korrekt aufgeschrieben werden und mehr gearbeitet als Lohn ausgezahlt wird. Es ist daher wichtig, dass Sie sich die gearbeiteten Stunden selbst aufschreiben. Wenn weniger Stunden bezahlt werden, als tatsächlich gearbeitet wurden, kann dies ein Verstoß gegen den Mindestlohn sein. Ihre Stundendokumentation hilft Ihnen, die gearbeiteten Stunden nachzuweisen und damit den korrekten Lohn einzufordern.
Die Broschüre "Arbeitszeit – Was sind meine Rechte?" und inklusive eines Stundenzettels auf Deutsch, English, français, espanol, русский, ትግርኛ, soomaali und العربية, دری finden Sie, wenn Sie diesem Link zur Rubrik "Arbeitszeit" folgen.
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Quellen:
Die häufigsten Fragen zum Mindestlohn
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