Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Mini-Job

Was ist ein Minijob?

In einem Minijob darfst du maximal 538 Euro (brutto) im Monat verdienen. Du arbeitest relativ wenige Stunden im Monat. Der Minijob wird auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt.

Als Arbeitnehmer*in musst du bei einem Minijob keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Einkommenssteuer zahlen.  Dadurch bleibt dir der volle Lohn erhalten. Du zahlst nur einen geringen Anteil in die Rentenversicherung ein. Du kannst dich auch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.


Beachte: Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.


Branchenmindestlöhne, also Mindestlöhne, die für alle Beschäftigten bestimmter Branchen gelten, gelten auch für Minijobs. Diese Branchenmindestlöhne sind immer höher als der gesetzliche Mindestlohn.

Wenn du einen Minijob beginnst, muss dein*e Arbeitgeber*in dich bei der Minijobzentrale anmelden. Das gilt immer, egal ob du in einer Firma oder in einem Privathaushalt arbeitest. Bist du dir unsicher, ob du angemeldet bist, kannst du bei der Minijobzentrale nachfragen. Über deine Sozialversicherungsnummer kann die Minijobzentrale feststellen, ob du angemeldet bist. Wenn du nicht angemeldet wurdest, kannst du entscheiden, ob du der Minijobzentrale die Informationen zu deiner*m Arbeitgeber*in gibst. Die Minijobzentrale kann den/die Arbeitgeber*in anschreiben und dazu auffordern, dich anzumelden.
 

Deine Arbeitsrechte im Minijob

Im Minijob gelten die gleichen Arbeitsrechte für dich, wie für andere Beschäftigte auch. Deine Rechte ergeben sich aus Gesetzen oder Tarifverträgen. Du hast zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mindestlohn. Wenn du unfair behandelt wirst, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration.

Wieviel Urlaub hast du im Minijob?

Das hängt davon ab, wie viel Urlaub vereinbart wurde. Die Vereinbarung steht in deinem Arbeitsvertrag. Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder den Urlaub, der in deinem Tarifvertrag steht.


Beachte: Diese Regelungen beziehen sich auf 5- oder 6-Tage-Wochen (Arbeitstage). Wenn du weniger Tage in der Woche arbeitest, hast du auch weniger Urlaubstage.


Dein*e Arbeitgeber*in kann dich nicht zwingen, Urlaub in einer Zeit zu nehmen, in der du sowieso nicht arbeitest. Beispiel: Arbeitest du nur von Montag bis Mittwoch, kann dein*e Arbeitgeber*in nicht verlangen, dass du dir am Donnerstag und Freitag Urlaubstage nimmst. Denn da hast du sowieso frei. Wenn ein gesetzlicher Feiertag zum Beispiel auf einen Montag fällt, musst du die Arbeitsstunden nicht an einem anderen Tag nachholen.  
 

Krankmelden im Minijob

Wenn du krank bist, musst du das deiner*m Arbeitgeber*in mitteilen, bevor dein Arbeitstag beginnt. Dann musst du ihm/ihr sagen, wie lange du (voraussichtlich) krank sein wirst. Ab dem vierten Tag (aufeinanderfolgend) musst du eine Krankschreibung vom Arzt/von einer Ärztin haben und dem/der Arbeitgeber*in geben. In deinem Arbeitsvertrag steht, welche Regelungen auf dich zutreffen. Wenn du mehr als 4 Wochen bei deiner*m Arbeitgeber*in arbeitest, hast du das Recht auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen (während der Krankheit).


Beachte: Arbeitstage, an denen du krank bist, musst du nicht nacharbeiten. Deinen Lohn musst du trotzdem weiter bekommen.



 

Krankenversicherung im Minijob

Beachte: Über einen Minijob bist du nicht krankenversichert! In Deutschland braucht man immer eine Krankenversicherung! Das ist Pflicht. Du musst dich also krankenversichern: Über das Job-Center, eine freiwillige Versicherung (die du bezahlen musst) oder über die Krankenversicherung eines Familienmitglieds.
 

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung & Versicherung beim Arbeitsunfall

Im Minijob zahlst du nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.  Du hast im Minijob keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Im Minijob zahlst du nur einen geringen Beitrag in die Rentenversicherung ein. Dadurch ergeben sich dann geringe Rentenansprüche.


Beachte: Du kannst einen Antrag stellen, dass du den Beitrag in die Rentenversicherung nicht zahlen willst.


Nachteil: Die Zeit, in der du diesen Beitrag nicht zahlst, fehlt dann später in deiner Rente. Ohne den Beitrag zur Rentenversicherung hast du auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder Reha-Leistungen.

Vorteil: Du erhältst den kompletten Betrag in Höhe von 538 Euro ohne Abzüge auf dein Konto.

Arbeitsunfall

Bei einem Arbeitsunfall bist du im Minijob über den/die Arbeitgeber*in versichert.
Auch bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gilt dieser Versicherungsschutz.
 

Kannst du neben deinem Hauptjob Minijobs haben?

Ja, du kannst einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben und einen Minijob. Du musst aber darauf achten, nicht mehr als 10 Std. am Tag zu arbeiten (Höchstarbeitszeit). Du kannst auch mehrere Minijobs kombinieren. Du darfst aber insgesamt maximal 538 Euro durch die Minijobs verdienen. Wenn du mehr verdienst, musst du für alle Jobs Abgaben zahlen.


Beachte: Wenn du für deinen Hauptjob eine Arbeitserlaubnis brauchst, musst du zusätzlich eine Arbeitserlaubnis für einen Minijob bei der Ausländerbehörde beantragen.


Du musst deine Arbeitgeber*innen auf jeden Fall über weitere Minijobs und andere Zweitjobs informieren!  Dein*e Hauptarbeitgeber*in darf prüfen, ob es für dich möglich ist, neben dem Hauptjob in einem Minijob zu arbeiten. Er/Sie kann es dir auch verbieten. Zum Beispiel, wenn dich die Arbeit zeitlich oder körperlich zu sehr belastet.
 

Was passiert, wenn du mehr als 538 Euro verdienst?

Solange die Grenze von 6.456 Euro im Jahr nicht überschritten wird, darfst du auch mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Ab 6.456 Euro (brutto/Jahr) ist dein Job sozialversicherungspflichtig: Dein*e Arbeitgeber*in muss von deinem Gehalt Beträge in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung geben. Das Geld, das du dann netto verdienst, ist geringer als dein Bruttogehalt. Damit bist du dann aber auch voll versichert, auch in der Krankenversicherung.


Beachte: Wenn du in einem Minijob angestellt bist, aber mehr als 6.456 Euro (brutto/Jahr) verdienst, ist das nicht richtig. Dein*e Arbeitgeber*in macht sich damit eventuell strafbar. Das kann auch negative Folgen für dich haben. Du solltest dich bei deiner Beratungsstelle von Faire Integration beraten lassen!



 

Bekommst du staatliche Unterstützung im Minijob?

Eventuell kannst du Arbeitslosengeld II (ALG II) vom Job-Center oder Wohngeld beantragen. Lasse dich hierzu am besten beraten.


Beachte: Wenn du ALG II erhältst, übernimmt das Jobcenter im Regelfall auch die Kosten für deine Krankenversicherung. Ein Teil deines Minijob-Einkommens wird auf die Leistungen, die du bekommst, angerechnet (du bekommst dann weniger als Jemand, der keinen Minijob hat und Leistungen bekommt).



 

Was bedeutet Midijob/Gleitzone?

In einem Midijob verdienst du zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro brutto im Monat, also mehr als in einem Minijob. Gleitzone ist ein anderes Wort für Midi-Job. Mit diesem Job zahlst du einen geringen Beitrag in die Sozialversicherung ein. Du bist aber vollständig versichert in der Kranken, Pflege-, Arbeitslosen- und der Rentenversicherung. Du musst auch Steuern bezahlen.

Ab 2.000 Euro (brutto/Monat) muss der volle Beitrag von der/dem Arbeitnehmer*in in die Sozialversicherungen eingezahlt werden.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos