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In einem Minijob dürfen maximal 520 € verdient werden, Es werden relativ wenige Stunden im Monat gearbeitet.
Der Minijob wird auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt. Als Arbeitnehmer*in müssen Sie bei einem Minijob keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Einkommenssteuer zahlen. Dadurch bleibt Ihnen der volle Lohn erhalten.
Sie zahlen nur einen geringen Anteil in die Rentenversicherung. Es sei denn, Sie lassen sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien. Die*der Arbeitgeber*in zahlt jedoch bestimmte Beiträge an die Sozialversicherung und Steuern für die Beschäftigung der*des Arbeitnehmers*in.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt!
Ab
Brutto/Std.
So viele Stunden dürfen Sie pro Monat arbeiten, wenn Sie 520 € verdienen:
01.01.2020
9,35 €
48,12
01.01.2021
9,50 €
47,37
01.07.2021
9,60 €
46,87
01.01.2022
9,82 €
45,82
01.07.2022
10,45 €
43,06
01.10.2022
12,00 €
43,33
Für weitere Informationen: Gilt der gesetzliche Mindestlohn für mich als Minijobber*in ?
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Wenn Sie einen Minijob beginnen muss Ihr*e Arbeitgeber*in Sie bei der Minijobzentrale anmelden.
Das gilt für alle Minijobber*innen, egal ob sie*er in einer Firma oder in einem Privathaushalt arbeiten.
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Sie wissen nicht sicher ob Ihre*r Arbeitgeber*in Sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat?
Dann können Sie dort anrufen und nachfragen. Über Ihre Sozialversicherungsnummer kann die Minijob Zentrale feststellen ob Sie angemeldet sind.
Wenn keine Anmeldung vorliegt können Sie entscheiden ob Sie Informationen zur*zum Arbeitgeber*in an die Minijob-Zentrale weitergeben möchten. Wenn Sie das tun, wird die Minijobzentrale Ihre*n Arbeitgeber*in anschreiben und auffordern Sie anzumelden.
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Für Sie gelten die gleichen Arbeitsrechte, wie für andere Beschäftigte auch. Ihre Rechte ergeben sich aus Gesetzen oder Tarifverträgen.
Sie haben zum Beispiel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und auf Urlaub. Außerdem haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Lohn weitergezahlt wird, wenn Sie krank sind oder Sie Urlaub nehmen.
Nur weil Sie einen Minijob haben, dürfen Sie nicht schlechter behandelt werden als andere Beschäftigte. Falls Sie unfair behandelt werden, melden Sie sich in einer Beratungsstelle von Faire Integration.
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Ja! Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Branchenmindestlöhne, also Mindestlöhne, die für alle Beschäftigten bestimmter Wirtschaftszweige gelten, gelten auch für Sie.
Diese Branchenmindestlöhne sind immer höher als der gesetzliche Mindestlohn.
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Das hängt davon ab, wie viel Urlaub vereinbart wurde.
Schauen Sie daher in Ihren Arbeitsvertrag. Auf jeden Fall haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder den im Tarifvertrag geregelten Urlaub.
Beachten Sie dabei, dass sich der gesetzliche Mindesturlaub und die Regelungen im Tarifvertrag immer auf eine 5- oder 6-Tage-Woche beziehen. Wenn Sie an weniger Tagen in der Woche arbeiten, haben Sie auch weniger Urlaubstage.
Wichtig: Ihr*e Arbeitgeber*in, darf nicht verlangen, dass Sie Ihren Urlaub in den Zeiten nehmen, in denen Sie sowieso nicht arbeiten. Sie müssen die ausgefallenen Stunden auch nicht nacharbeiten.
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Wer krank ist, muss sich bei der*dem Arbeitgeber*in vor Arbeitsbeginn abmelden und mittteilen, wie lange sie*er voraussichtlich krank sein wird.
Spätestens ab dem vierten Tag muss man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung vom Arzt oder von der Ärztin / gelber Schein) vorlegen.
Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, was dort genau vereinbart wurde. Wenn Sie seit mehr als vier Wochen bei Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in, arbeiten und krank werden, haben Sie auch mit einem Mini-Job das Recht, Ihren Lohn für sechs Wochen während der Krankheit weiter bezahlt zu bekommen.
Wichtig: Sie müssen die Tage, die Sie wegen Krankheit ausgefallen sind, nicht nacharbeiten, um Ihren Lohn zu bekommen.
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Nein.Über einen Minijob ist man nicht krankenversichert.
Sie müssen sich auf andere Art krankenversichern z.B. über die Krankenversicherung eines Familienmitglieds, über das Jobcenter oder über eine sogenannte freiwillige Versicherung (die Sie alleine bezahlen müssen). Sie brauchen auf jeden Fall eine Krankenversicherung.
Sie zahlen auch nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und erwerben über den Minijob keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld.
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Als Minijobber*in zahlen Sie einen geringen Beitrag in die Rentenversicherung ein. Damit erwerben Sie auch geringe Rentenansprüche.
Sie können aber einen Antrag stellen, dass Sie diesen Beitrag nicht zahlen müssen.
Achtung: Zeiten, in denen Sie als Minijobber*in keine Beiträge in der Rentenversicherung eingezahlt haben, zählen nicht für Ihre Rente.
Sie erwerben dann auch keinen Anspruch auf andere Leistungen der Rentenversicherung wie Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder Reha-Leistungen.
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Ja. Sie sind über Ihre*n Arbeitgeber*in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und bei Arbeitsunfällen abgesichert.
Auch bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gilt dieser Versicherungsschutz für Sie.
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Ja, ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob kann mit einem Minijob kombiniert werden.
Die Höchstarbeitszeit von 10 Std pro Tag darf dabei aber nicht überschritten werden.
Achtung: Wenn Sie für Ihren Hauptjob eine Arbeitserlaubnis brauchen, dann müssen Sie zusätzlich eine Arbeitserlaubnis für einen Minijob bei der Ausländerbehörde beantragen.
Sie können auch mehrere Minijobs kombinieren. Solange Ihr Einkommen daraus bei maximal 520 € liegt, müssen Sie keine Abgaben für die Sozialversicherung zahlen. Wenn Ihr Einkommen insgesamt aber nur einen Cent 520 € liegt, müssen für alle Jobs Abgaben gezahlt werden.
Wichtig: Sie müssen Ihre Arbeitgeber*innen auf jeden Fall über weitere Minijobs und andere Zweitjobs informieren.
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Dann ist der Job sozialversicherungspflichtig, das heißt Ihr*e Arbeitgeber*in muss von Ihrem Gehalt für Sie Beiträge in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Ihr Nettogehalt ist dann geringer als das Bruttogehalt. Sie erhalten aber den vollen Versicherungsschutz, z.B. in der Krankenversicherung.
Wichtig: Wenn Sie regelmäßig mehr als 520 € verdienen, aber immer noch als Minijobber angestellt sind, entspricht das nicht den Gesetzen und Ihr*e Arbeitgeber*in, macht sich eventuell strafbar. Auch für Sie kann das negative Konsequenzen haben. Informieren Sie sich in einer Beratungsstelle von Faire Integration, was Sie dagegen tun können.
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Sie haben eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II) vom Jobcenter oder können Wohngeld beantragen, damit Sie genug Geld zum Leben haben. Informieren Sie sich in einer Beratungsstelle.
Hinweis: Wenn Sie ALG II erhalten, übernimmt das Jobcenter im Regelfall auch die Kosten für Ihre Krankenversicherung.
Aber: Ein Teil Ihres Minijob-Einkommens wird auf die Leistungen, die Sie bekommen, angerechnet.
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Ein Midijob ist ein Job, bei dem jemand zwischen 520,01 € und 1600,00 € also mehr als bei einem Minijob, verdient.
Gleitzone ist ein anderes Wort für Midi-Job. Bei diesen Jobs zahlen Sie einen geringen Beitrag vom Lohn in die Sozialversicherung ein, sind aber vollständig versichert in der Kranken, Pflege-, Arbeitslosen- und der Rentenversicherung.
Bei einem Midijob müssen auch Steuern bezahlt werden.
Muss ab einem Verdienst von1600 € monatlich der volle Beitrag von der*dem Arbeitnehmer*in in die Sozialversicherungen eingezahlt werden.
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Quellen:
Minijob-Zentrale (o.D.). Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
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