Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Arbeitsvertrag

Welche Aufgabe hat ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag regelt, welche Arbeit man als Arbeitnehmer*in (die Person, die arbeitet) für den/die Arbeitgeber*in macht. Er ist also ein Vertrag zwischen dir (Arbeitnehmer*in) und deiner*m Chef*in (Arbeitgeber*in). In dem Arbeitsvertrag steht, welche Arbeit du machst und wie viel Geld du dafür bekommst.
Der Arbeitsvertrag kann schriftlich (Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in unterschreiben), mündlich (persönliches Gespräch/Telefonat) oder elektronisch (per WhatsApp/E-Mail) abgeschlossen werden.

Nach einem Monat muss dein*e Arbeitgeber*in dir einen schriftlichen Nachweis geben! Wenn du einen Arbeitsvertrag bekommst, musst du ihn nicht sofort unterschreiben! Du kannst ihn erst in Ruhe lesen oder mit nach Hause nehmen. Lasse dich nicht zwingen, den Vertrag sofort zu unterschreiben! Wenn du etwas nicht verstehst, hole dir Hilfe bei deiner Beratungsstelle.


Hinweis: Du solltest immer nach einem schriftlichen Vertrag fragen. Wenn es später Probleme gibt, sind mündliche Absprachen schwer nachzuweisen. 


 

Was kannst du tun, wenn du keinen Arbeitsvertrag bekommen hast?

Wenn du bereits länger als einen Monat arbeitest, musst du einen schriftlichen Nachweis bekommen.

In dem Nachweis müssen folgende Punkte stehen:

  • Name und Anschrift (Adresse) beider Vertragspartner (deine Daten und Daten der Arbeitgeber*in)
  • Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der Tätigkeit des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin (was du für eine Arbeit machst)
  • Höhe und Zusammensetzung des Arbeitslohns (Lohn, Zuschläge, Prämien etc.)
  • Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Kündigungsfristen (die Fristen innerhalb deiner Probezeit können abweichen)
  • Hinweis, welche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen für das Arbeitsverhältnis gelten

Hast du keinen Arbeitsvertrag, gelten allgemeine gesetzliche Regelungen:

Es gilt die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden am Tag (in Ausnahmefällen 10), ein tariflich vereinbartes Gehalt oder der Mindestlohn. Bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen hast du Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr.
Gibt es einen gültigen Tarifvertrag, gelten darüber hinaus die Vereinbarungen des Tarifvertrags.


Beachte: Abweichungen sind möglich: Bei Arbeitsverträgen mit besseren Arbeitsbedingungen, wenn zum Beispiel in deinem Vertrag mehr Urlaubstage als im Gesetz/Tarifvertrag vereinbart sind, gilt die bessere Regelung im Arbeitsvertrag. In seltenen Fällen kann ein Gesetz oder ein Tarifvertrag auch eine schlechtere Regelung als die gesetzlichen Mindeststandards für dich bedeuten.


Wenn du dir unsicher bist, welche Regelungen für dich gelten, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration!

Was bedeutet „Probezeit“?

Eine Probezeit ist eine Zeit, die am Anfang eines neuen Jobs festgelegt wird. In der Probezeit wirst du normal bezahlt. Wie lange die Probezeit gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag. Sie darf maximal 6 Monate dauern. In dieser Zeit testest du, ob die Arbeit dir gefällt. Auch dein*e Arbeitgeber*in kann prüfen, ob du weiterarbeiten darfst. In dieser Zeit kannst du ohne einen Grund kündigen. Auch dein*e Arbeitgeber*in kann dir ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann nur 2 Wochen. Je nach Tarifvertrag kann diese Frist kürzer sein.

Wie wird ein Arbeitsverhältnis beendet?

Ein Arbeitsverhältnis kann durch mehrere Möglichkeiten beendet werden:

1. Wenn dein Arbeitsvertrag befristet ist, endet das Arbeitsverhältnis mit dem Datum, das als Frist festgelegt ist.

2. Kündigung: Sowohl du als auch dein*e Arbeitgeber*in können das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei sind aber gewisse Fristen (Kündigungsfristen) einzuhalten. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Wenn du eine mündliche Kündigung erhältst, musst du schnell reagieren und dir direkt Hilfe holen!


Wichtig: Eine Kündigung muss nur von demjenigen unterschrieben werden, der sie ausspricht. Wird dir gekündigt, muss also nur dein*e Arbeitgeber*in unterschreiben. Wirst du aufgefordert, die Kündigung zu unterschreiben, handelt es sich wahrscheinlich um einen Aufhebungsvertrag.


3. Aufhebungsvertrag: Wenn du und dein*e Arbeitgeber*in sich darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden, könnt ihr das schriftlich in einem Aufhebungsvertrag festhalten. Dann legt ihr fest, wann das Verhältnis beendet wird, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Diesen Vertrag musst du und dein*e Arbeitgeber*in unterschreiben, damit er gültig ist. In dem Vertrag können weitere Details aufgeschrieben werden, zum Beispiel wie mit Urlaubs-/Lohnansprüchen umgegangen wird.


Wichtig: Wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, verlierst du deinen Kündigungsschutz und bekommst später eventuell weniger Geld (Leistungen) von der Agentur für Arbeit.


 

Was bedeutet ein „befristeter Arbeitsvertrag“?

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedeutet, dass in dem Vertrag das Ende deines Arbeitsverhältnisses steht. Wichtig bei befristeten Arbeitsverträgen!

  • Wenn du gegen das Ende gerichtlich vorgehen willst, musst du das innerhalb von 3 Wochen nach Ende deines Vertrages tun.

  • Spätestens 3 Monate vor dem Ende musst du dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. So gehst du sicher, dass du auch eventuelle Leistungen erhältst.


Es gibt 3 Arten von Befristungen:

  1. Befristung ohne Sachgrund: Bis maximal zwei Jahre möglich.

  2. Befristung mit Sachgrund: Geht auch länger als zwei Jahre. Der Sachgrund ist beispielsweise eine Vertretung für eine abwesende Person oder eine Projektmitarbeit.

  3. Zweckbefristung: Wenn ein Zweck definiert wurde, der erfüllt werden muss, endet das Verhältnis, wenn dieser Zweck erreicht ist. Das heißt, wenn als Zweck eine Vertretung für eine erkrankte Person angegeben wurde und diese wieder gesund ist, endet der Vertrag automatisch.


Dein Arbeitsvertrag ist „ohne Sachgrund befristet“

Eine Befristung deines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund ist maximal für 2 Jahre möglich. Das geht nur, wenn du das erste Mal für eine*n Arbeitgeber*in arbeitest (nicht, wenn du vorher schon einmal dort angestellt warst). Die Befristung ist bis zu 3-mal möglich. Dabei müssen die Verlängerungen des Arbeitsvertrages ohne zeitliche Unterbrechung erfolgen, sonst ist eine Befristung ohne Sachgrund unzulässig. Die Befristung muss schriftlich festgehalten sein (mündliche Befristungen sind nicht möglich!).

Auch wenn du beispielsweise keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, musst du eine schriftliche Befristung bekommen. In einem befristeten Arbeitsvertrag steht dann das Datum, zu dem der Vertrag endet. Er wird nur durch die Befristung selbst beendet, nicht durch eine Kündigung.


Beachte: Durch einen Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung anders geregelt sein. Informiere dich, welcher Vertrag für dich gilt!


Eine ordentliche Kündigung vor dem Ende der Frist ist für dich und für die* Arbeitgeber*in nicht möglich. 
Das geht nur, wenn es im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Drei Monate bevor die Frist deines Arbeitsvertrags ausläuft, musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Dein Arbeitsvertrag ist „mit Sachgrund befristet“

Eine Befristung ist immer möglich, wenn es einen Sachgrund gibt, der eine Befristung rechtfertigt. Das heißt, dein Vertrag ist zum Beispiel an die zeitliche Dauer eines Projekts gebunden. Weitere Beispiele für einen Sachgrund können ein vorübergehender Arbeitskräftebedarf sein, eine Vertretung, die Eigenart der Arbeitsleistung und Erprobung. Diese Befristung muss auch immer schriftlich festgehalten sein.

Befristeter Aufenthaltstitel als Sachgrund

Auch ein befristeter Aufenthaltstitel kann ein gerechtfertigter Sachgrund sein. Ein Sachgrund muss allerdings bei Vertragsschluss bereits sicher feststehen. Das ist bei befristeten Aufenthaltstiteln nicht immer der Fall. Wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration, wenn dein Arbeitsvertrag aufgrund deines Aufenthaltstitels befristet ist. Befristungen mit Sachgrund können beliebig oft verlängert werden (keine Höchstgrenze).  Auch hier ist eine ordentliche Kündigung vor dem Ende der Frist für dich und für den/die Arbeitgeber*in nicht möglich. Das geht nur, wenn es im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.


Beachte: 3 Monate, bevor die Frist deines befristeten Arbeitsvertrags ausläuft, musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.


Endet eine Befristung, weil der Zweck erfüllt ist, oder endet der Vertrag aufgrund einer Kündigung, musst du dich innerhalb von 3 Tagen nachdem du vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfahren hast, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Was kannst du gegen eine Befristung tun?

Ob eine Befristung wirksam ist, kannst du gerichtlich prüfen lassen. Dafür musst du spätestens 3 Wochen nach Ende des befristeten Vertrags eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Hierzu kannst du dir Hilfe bei deiner Beratungsstelle oder der Rechtsantragsstelle bei deinem Arbeitsgericht holen.


Beachte: Eine Klage ist mit Kosten für dich verbunden. Deine Beratungsstelle von Faire Integration informiert dich gerne dazu.


 

Was sind wichtige Punkte in deinem Arbeitsvertrag?

1. Ausschlussfrist

In deinem Arbeitsvertrag kann eine Ausschlussfrist benannt sein. Wenn dir also beispielsweise zu wenig Lohn gezahlt wird, muss der Lohn von dir innerhalb dieser Ausschlussfrist eingefordert werden. Wartest du zu lange und die Frist läuft ab, verlierst du den Anspruch auf dein Geld! Diese Fristen können sich aus Tarifverträgen ergeben. Dein Mindestlohn ist davon nicht betroffen.


Wichtig: Ausschlussfristen können sehr kurz sein (z.B. drei Monate). Informiere dich also rechtzeitig, ob eine Ausschlussfrist für dich gilt!


2. Vertragsstrafen

Vertragsstrafen können auch im Arbeitsvertrag stehen. Das heißt zum Beispiel, wenn gewisse Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, kann es sein, dass du eine Strafe zahlen musst. Damit soll verhindert werden, dass man fahrlässig gegen den Arbeitsvertrag verstößt. Vertragstrafen dürfen nicht gegen die gesetzlichen Mindeststandards im Arbeitsrecht verstoßen und sie müssen im Arbeitsvertrag klar und eindeutig beschrieben sein.


Wichtig: Wenn du aufgrund einer Vertragsstrafe weniger Lohn bekommst, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration.


 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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