Faire Integration ist ein bundesweites Beratungsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen für Geflüchtete und andere Migrant*innen, die nicht aus der EU kommen (Drittstaatler*innen). Faire Integration wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Das Beratungsangebot umfasst arbeits- und sozialrechtliche Themen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, z. B.: Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und viele mehr. Bei anderen thematischen Fragen – z. B. zur Stellensuche oder dem Aufenthaltsstatus – wird an spezialisierte Beratungsstellen und Institutionen vermittelt.
In den Beratungsstellen können sich Menschen beraten lassen, die sich bereits in Arbeit, Ausbildung oder Praktikum befinden und konkrete Fragen haben. Auch eine präventive Beratung über Arbeitsbedingungen ist möglich. Die Beratungsstellen bieten auch Workshops an, z. B. im Rahmen von Integrations- oder Sprachkursen.
Die Beratungsstellen unterstützen Ratsuchende dabei, sich vor Ausbeutung und Benachteiligung zu schützen und sich dagegen zur Wehr zu setzen. Die Kenntnis über die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis ist hierbei essenziell. Sie ist auch Grundlage dafür, prekäre Beschäftigungsbedingungen zu überwinden und gute Arbeit in Deutschland zu finden.
Die Beratungsstellen arbeiten eng mit anderen Beratungsstellen und Unterstützungsstrukturen zusammen. Wichtige Kooperationspartner*innen sind außerdem Akteur*innen aus Städten und Gemeinden, Gewerkschaften, Kammern und die Arbeitsverwaltung.
Faire Integration wird in den einzelnen Bundesländern durch unterschiedliche Trägerorganisationen verantwortet. Ratsuchende aus europäischen Ländern können sich an das DGB-Beratungsnetzwerk Faire Mobilität wenden das Menschen aus Mittel- und Osteuropa zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen informiert.