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Beschäftigte können in ihrem Betrieb eine Person oder eine Gruppe von Personen aus dem Betrieb wählen, die ihre Interessen gegenüber der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber vertreten. Diese Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heißt bei privaten Unternehmen Betriebsrat und im öffentlichen Dienst Personalrat.
In einem Unternehmen mit Betriebs- oder Personalrat haben die Beschäftigten mehr Rechte und können besser mitentscheiden.
Ein Betriebsrat soll laut Gesetz in allen Betrieben ab 5 Beschäftigten gewählt werden. Je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Firma hat, umso mehr Personen gibt es auch im Betriebsrat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen selbst aktiv werden, wenn sie einen Betriebsrat gründen möchten.
Ein Personalrat wird in allen Dienststellen ab 5 Beschäftigen gewählt. Je mehr Beschäftigte es dort gibt, desto mehr Personen sind im Personalrat. Für einen Personalrat gelten ähnliche Regeln wie für einen Betriebsrat.
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Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Betriebsrat und die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber sind per Gesetz zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes verpflichtet. Über viele Dinge muss die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und auch Unterlagen zur Verfügung stellen.
In einigen Angelegenheiten muss der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin den Betriebsrat vorher anhören. Zum Beispiel bei einer Kündigung. Der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin muss den Betriebsrat über die Person, die gekündigt werden soll, informieren und die Kündigungsgründe mitteilen.
Bei einigen Themen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das heißt, der Arbeitgeber darf ohne den Betriebsrat nicht entscheiden. Das gilt zum Beispiel bei der Frage, wann die tägliche Arbeitszeit beginnt und endet.
Der Betriebsrat achtet zum Beispiel darauf,
- dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der richtigen Lohngruppe eingestuft sind,
- dass Pausen und Arbeitszeiten eingehalten werden und
- dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und gegen Arbeitsunfälle beachtet werden (zum Beispiel, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Helme oder Sicherheitsschuhe bei der Arbeit tragen).
Der Betriebsrat hält Sprechstunden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab und führt Betriebsversammlungen durch. Außerdem kann er Betriebsvereinbarungen aushandeln. Er soll auch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Integration im Betrieb unterstützen.
Der Betriebsrat darf vertrauliche Informationen nicht weitergeben.
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Ein Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Rechte von Personalräten sind im Personalvertretungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt. Personalräte haben ähnliche Aufgaben und Pflichten wie Betriebsräte.
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Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Ohne Betriebsrat gibt es deshalb keine Betriebsvereinbarungen. Das Aushandeln von Betriebsvereinbarungen gehört zu den Hauptaufgaben eines Betriebsrates.
Betriebsvereinbarungen sind für die Arbeitgeberin, den Arbeitgeber und die Beschäftigten verbindlich und gelten genauso wie Gesetze oder Tarifverträge. Eine Betriebsvereinbarung darf aber nicht gegen höherrangige Rechte verstoßen. Zu diesen Rechten gehören Tarifverträge, Gesetze, Verordnungen oder EU-Recht.
Über Betriebsvereinbarungen können viele Angelegenheiten im Betrieb geregelt werden. Das betrifft vor allem Angelegenheiten, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann. In einer Betriebsvereinbarung können zum Beispiel Arbeitszeitmodelle, der Arbeitsschutz oder der Umgang mit Internet, E-Mails und Sozialen Medien im Betrieb geregelt werden.
Im öffentlichen Dienst heißen die Vereinbarungen zwischen Dienstelle und Personalrat „Dienstvereinbarungen“.
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In Gewerkschaften sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Personen (wie Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Arbeitssuchende etc.) organisiert. Zu einer Gewerkschaft gehören alle, die als Mitglied in sie eintreten. Gewerkschaften sind nicht nur für einen Betrieb, sondern für eine ganze Branche oder mehrere Branchen zuständig. Gewerkschaften sind Tarifparteien und handeln mit einzelnen Arbeitgebern oder dem Arbeitgeberverband einer Branche Tarifverträge aus.
Betriebsräte und Personalräte vertreten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens. Dazu wählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kolleginnen und Kollegen ihres Betriebes in den Betriebs- oder Personalrat. Der setzt sich dann im Betrieb für die Rechte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und handelt zum Beispiel Betriebsvereinbarungen aus.
Gewerkschaften unterstützen oft aktiv bei der Gründung eines Betriebsrats. Für gewählte Betriebsräte bieten die Gewerkschaften Seminare zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit an. Sie unterstützen die Betriebsräte außerdem durch Informationen und Beratung.
Betriebsräte und Personalräte sind häufig Gewerkschaftsmitglieder. Es besteht aber keine Pflicht dazu.
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Wenn Ihre Firma 5 oder mehr Beschäftigte hat, kann ein Betriebsrat gegründet werden. Dabei muss man viele Dinge beachten. Deshalb bitte die Erfahrung der zuständigen Gewerkschaft nutzen. Dort gibt es Gründungsseminare, Beratung und tatkräftige Unterstützung bei der Gründung.
Wenn in Ihrer Dienststelle mehr als 5 Beschäftigte arbeiten, kann ein Personalrat gegründet werden. Das Personalvertretungsrecht wird von den Bundesländern erlassen. Daher gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Personalvertretungsgesetz. Bei der Gründung eines Personalrates sollten Sie sich deshalb vorab Beratung und Unterstützung von der zuständigen Gewerkschaft anfordern.
Bei Gründung eines Betriebsrats oder Personalrats gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Der gilt für einen bestimmten Zeitraum für Arbeitnehmer*innen, die die Gründung vorbereiten. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für gewählte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder.
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Quellen:
Hans-Böckler-Stiftung (2021): Basiswissen Mitbestimmung.
Deutscher Gewerkschaftsbund (04/2018). Was ist eine Gewerkschaft?
IG Metall (o. D.). Wer zahlt wie viel Mitgliedsbeitrag?
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (o. D.). Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen.
DGB Bildungswerk BUND (o. D.). Basiswissen Betriebsrat.
DGB Bildungswerk BUND (o. D.). Basiswissen Personalratswahlen.
Bund Verlag (o. D.). Das sind Ihre Rechte als Betriebsrat.
Bund Verlag (o. D.). Betriebsvereinbarung.
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (o. D.). Was ist eigentlich die Gewerkschaft, und was ein Betriebsrat?
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