Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Betriebsrat

Was ist ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat besteht aus Mitarbeitenden, die sich von allen Mitarbeitenden wählen lassen. Als Betriebsrat vertreten sie dann die Interessen aller Mitarbeitenden gegenüber dem/der Arbeitgeber*in. Ein Betriebsrat kann laut Gesetz in allen Betrieben gegründet werden, die mehr als 5 Beschäftigte haben. Zur Gründung müssen die Mitarbeitenden selbst einen Betriebsrat vorschlagen und andere Mitarbeitende zur Wahl oder für das Amt motivieren.

Im öffentlichen Dienst nennt man die gewählten Mitarbeitenden dann Personalrat. Ein Personalrat wird in allen Dienststellen ab 5 Beschäftigen gewählt. Je mehr Beschäftigte es dort gibt, desto mehr Personen sind im Personalrat. Für einen Personalrat gelten ähnliche Regeln wie für einen Betriebsrat. Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Rechte von Personalräten sind im Personalvertretungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt.

In einem Unternehmen mit Betriebs-/Personalrat haben die Beschäftigten mehr Rechte und können besser mitentscheiden.
 

Was macht ein Betriebsrat?

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats. Der Betriebsrat und der/die Arbeitgeber*in müssen zum Beispiel vertrauensvoll zusammenarbeiten. So müssen auch Unterlagen vom/von der Arbeitgeber*in für den Betriebsrat zur Verfügung gestellt und Informationen ausgetauscht werden. Bei einer Kündigung muss der/die Arbeitgeber*in zum Beispiel den Betriebsrat vorher anhören. Der/die Arbeitgeber*in muss den Betriebsrat über die Person, die gekündigt werden soll, informieren und die Kündigungsgründe mitteilen.

Bei einigen Themen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das heißt, der/die Arbeitgeber*in darf ohne den Betriebsrat nicht entscheiden. Das gilt zum Beispiel bei der Frage, wann die tägliche Arbeitszeit beginnt und endet.

Der Betriebsrat achtet auch darauf:    

  • dass alle Mitarbeitenden in der richtigen Lohngruppe eingestuft sind,

  • dass Pausen und Arbeitszeiten eingehalten werden und    

  • dass Vorschriften zum Arbeitsschutz beachtet werden (zum Beispiel, dass Mitarbeitende Helme oder Sicherheitsschuhe bei der Arbeit tragen).

Der Betriebsrat hält Sprechstunden für Mitarbeitende ab und führt Betriebsversammlungen durch. Außerdem kann er Betriebsvereinbarungen aushandeln. Er soll auch ausländische Arbeitnehmende bei der Integration im Betrieb unterstützen. Der Betriebsrat darf vertrauliche Informationen nicht weitergeben.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber*in. Ohne Betriebsrat gibt es keine Betriebsvereinbarungen.  Das Aushandeln von Betriebsvereinbarungen gehört zu den Hauptaufgaben eines Betriebsrates. Betriebsvereinbarungen sind für die/den Arbeitgeber*in und die Beschäftigten verbindlich und gelten genauso wie Gesetze oder Tarifverträge.

Eine Betriebsvereinbarung darf aber nicht gegen Tarifverträge, Gesetze, Verordnungen oder EU-Recht verstoßen. In einer Betriebsvereinbarung stehen zum Beispiel Arbeitszeitmodelle, der Arbeitsschutz oder der Umgang mit Internet, E-Mails und Sozialen Medien im Betrieb. Im öffentlichen Dienst heißen die Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat „Dienstvereinbarungen“.

Was ist eine Gewerkschaft? Wie kann eine Gewerkschaft den Betriebsrat unterstützen?

In Gewerkschaften sind Arbeitnehmer*innen und andere Personen (wie Rentner*innen, Studierende, Arbeitssuchende etc.) organisiert. Zu einer Gewerkschaft gehören alle, die als Mitglied eintreten. Gewerkschaften sind nicht nur für einen Betrieb, sondern für eine ganze Branche oder mehrere Branchen zuständig. Gewerkschaften sind Tarifparteien und handeln mit einzelnen Arbeitgeber*innen oder dem Arbeitgeberverband einer Branche Tarifverträge aus.

Gewerkschaften unterstützen oft aktiv bei der Gründung eines Betriebsrats. Für gewählte Betriebsräte bieten die Gewerkschaften Seminare zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit an. Sie unterstützen die Betriebsräte außerdem durch Informationen und Beratung. Betriebsräte und Personalräte sind häufig Gewerkschaftsmitglieder. Es besteht aber keine Pflicht dazu.

Wie kannst du einen Betriebsrat/Personalrat gründen?

Wenn deine Firma/dein Betrieb mehr als 5 Beschäftigte hat, kannst du einen Betriebsrat gründen. Deine Gewerkschaft kann dich dabei unterstützen, denn du musst einiges beachten! Wenn in deiner Dienststelle mehr als 5 Beschäftigte arbeiten, kannst du einen Personalrat gründen. Das Personalvertretungsrecht wird von den Bundesländern erlassen. Daher gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Personalvertretungsgesetz.

Bei der Gründung eines Personalrates solltest du vorher Beratung und Unterstützung von der zuständigen Gewerkschaft anfordern. Bei Gründung eines Betriebsrats oder Personalrats gibt es für einen bestimmten Zeitraum einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, dass du während der Gründung des Betriebsrats schwieriger gekündigt werden kannst. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für gewählte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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