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Um trotz Fachkräftemangels passende und qualifizierte Mitarbeiter*innen zu finden, greifen Unternehmen zunehmend zu einer Personalvermittlung. Diese Leistung wird von Vermittlungsagenturen angeboten und soll helfen, vakante Stellen und geeignete Kandidat*innen zusammenzubringen.
Die Vermittlungsagenturen bringen die Bewerber*innen und Arbeitgeber*innen zusammen, vermitteln Arbeitskräfte aus dem In- und Ausland.
Je nach dem Umfang der Leistung gibt es verschiedene Arten von Vermittlung:
- reine Vermittlung (Zusammenbringen von Angebot und Nachfrage, die Vermittlung von Arbeitsplatzangeboten)
- Vermittlung im Auftrag von Arbeitgebern, die Arbeitskräfte mit bestimmten Qualifikationen und Fachkompetenzen benötigen (Headhunter),
- Vermittlung und Betreuung des gesamten Prozesses von der Personalsuche, dem Arbeitseinsatz und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie weitere Zusatzleistungen.
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Die Vermittlungsagenturen bieten ein Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag in Deutschland im Auftrag von Unternehmen an, die Arbeitskräfte suchen. Die vorrangige Leistung der Vermittlungsagenturen ist die Vermittlung von Arbeitskräften an suchende Unternehmen. Manchmal bieten sie darüber hinaus auch Unterstützungsleistungen bei der Wohnungssuche, bei der Anmeldung bei Behörden, bei der Vermittlung von Sprachkursen sowohl im Heimatland zur Vorbereitung als auch in Deutschland an.
Außerdem können sie bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen helfen.
In der Vorbereitungsphase werden von den Agenturen Gesundheitstests, die Vorbereitung der Visaanträge, die Organisation von Integrationskursen und Sprachkursen bzw. die Prüfung der Sprachkenntnisse B1- B2 Niveau organisiert.
Sie organisieren Online Interviews mit potentiellen Arbeitgeber*innen und bereiten die Kandidat*innen auf die Kenntnisstandprüfungen oder Anpassungslehrgänge zur Anerkennung der Berufsabschlüsse vor. Eine Vielzahl weiterer Unterstützungsleistungen bieten manche Agenturen an, wie Übersetzungen, Reise- und Krankenversicherung schon vor der Einreise nach Deutschland, Pick-up Service am Airport.
Diese Dienstleistungen können sowohl den Bewerber*innen als auch den Auftraggeber*innen in Rechnung gestellt werden. Manchmal verlangen sie für ein und dieselbe Leistung eine Vergütung von beiden.
Achtung! Für viele Leistungen wird zusätzlich eine Gebühr gefordert.
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Die Vermittlungsagenturen verlangen fast immer eine Gebühr. Die Gebühr müssen Sie erst bezahlen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Die Vermittlungsagentur muss Ihnen einen Vermittlungsvertrag geben. Dort steht, wieviel Gebühren sie zahlen müssen und was die Agentur dafür macht. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermittlungsagentur nicht mehr als 2000 € von Ihnen fordern darf. Hierzu ist nur die Gebühr für die Vermittlung gemeint. Die darüber hinausgehenden Leistungen der Vermittlungsagentur müssen vielfach gesondert bezahlt werden. Manchmal sieht es so aus, als ob die Vermittlungsagenturen alle Leistungen kostenfrei anbieten, sogar einen kostenfreien Sprachkurs. Das kann täuschen. Denn die Vermittlungsagenturen finanzieren diese Leistungen für Sie vor und holen sich später das Geld vom Ihrer*m Arbeitgeber*in. Manchmal bekommen Sie ihre Vorfinanzierung von den Unternehmen in Abhängigkeit von der Dauer Ihrer Beschäftigung bei diesen Unternehmen, zum Beispiel durch monatliche Zahlungen in den ersten drei Jahren Ihrer Beschäftigung. Problematisch wird es, wenn Sie die drei Jahre nicht im Unternehmen bleiben und die Vermittlungsagenturen ihre Vorfinanzierung nicht zurückbekommen. Denn sie können dann dieses Geld von Ihnen fordern.
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Leider gibt es keine Stelle, die die Vermittlungsagenturen prüft. Lesen Sie deshalb die Verträge immer genau.
Eine Vermittlungsagentur sollte die Verträge so gestalten, dass immer eindeutig zu verstehen ist, welche Leistungen die Agentur sicher erbringt und welche Leistungen Sie erbringen müssen. Dabei soll klar sein, was wirklich gemacht wird. Oft sind die Pflichten der Vermittlungsagenturen sehr allgemein und unverbindlich formuliert. Zum Beispiel steht dort oft nicht, dass die Vermittlungsagentur Ihnen eine Wohnung zur Verfügung stellt, sondern dass die Vermittlungsagentur Sie lediglich bei der Wohnungssuche unterstützt. Das könnte schon mit einem Hinweis auf Wohnungsanzeigen erledigt sein.
Klar verständlich sollten auch die Risiken dargestellt und besprochen werden. Was passiert, wenn Sie vorzeitig das Arbeitsverhältnis kündigen oder die Sprachprüfung nicht bestehen. Es sollte nicht nur einen Arbeitsvertrag in Deutsch geben, sondern auch einen in Ihrer Muttersprache oder zumindest in Englisch.
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Den Vermittlungsvertrag schließen Sie mit der Vermittlungsagentur; den Arbeitsvertrag hingegen mit der*m Arbeitgeber*in.
Ein Zusammenhang kommt dann zum Tragen, wenn Sie den Vermittlungsvertrag nicht einhalten und Ihren Pflichten nicht nachkommen. Zum Beispiel nicht am Sprachkurs oder am Unterricht für die Kenntnisstandprüfung teilnehmen. Dies kann bedeuten, dass Sie nicht entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen des Vermittlungsvertrages eingesetzt werden können oder, falls Sie kündigen, als Arbeitskraft im Unternehmen ausfallen.
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Grundsätzlich ist es erlaubt, Vertragsstrafen in Verträgen zu vereinbaren. Dann kann die*r Vertragspartner*in das Geld von Ihnen fordern, wenn sie nicht allen vereinbarten Pflichten nachkommen. Manchmal sind diese Vereinbarungen aber unwirksam oder die Strafe ist viel zu hoch. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.
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Oft sind die Leistungen vage formuliert. Deshalb ist nicht immer sicher, dass Sie die Leistungen auch wirklich bekommen oder der Unterricht in Sprachkursen oder der zusätzliche Unterricht, der zur Anerkennung von Berufsabschlüssen benötigt wird, auch wirklich stattfindet.
Meistens stehen im Vermittlungsvertrag Leistungen, die Sie erbringen müssen. Dies sind zum Beispiel: die regelmäßige Teilnahme an einem Sprachkurs inklusive des Bestehens der Abschlussprüfung; die Übersetzung aller Unterlagen, die für die Anerkennung des Berufes notwendig sind; die rechtzeitige Beantragung der VISA zum Arbeitsantritt in der Firma. Die Vertragsdauer muss häufig zwingend eingehalten werden.
Hier besteht das Risiko, dass Sie die von Ihnen geforderten Leistungen nicht erbringen können und die Vermittlungsagentur von Ihnen eine Strafzahlung verlangt. Diese Strafe muss im Vertrag stehen.
Wichtig: Es gibt gewisse Risiken!
- Es kann zum Beispiel die Bindung an ein Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung für Sie bezahlt und Sie für diese Zeit von der Arbeit freistellt. Es könnte auch passieren, dass die Vermittlungsagentur die Fortbildung für Sie bezahlt und das Geld später von Ihnen zurückfordert.
- Bei den Amtsgebühren, zum Beispiel für ein Visum oder Anerkennungsbescheid, sind Sie und nicht die Vermittlungsagentur der/die Gebührenschuldner*in. Wenn die Vermittlungsagentur versprochen hat, die Gebühren für Sie zu bezahlen, und sie nicht bezahlt, müssen Sie diese Gebühren selbst bezahlen.
- Manchmal sind die Unterkünfte an die Verträge gekoppelt. Dabei kann es sein, dass die Miete für die Dienstunterkunft vom Lohn abgezogen wird und Sie eine sehr hohe Miete bezahlen müssen. In dem Fall, in dem der Vertrag gekündigt wird, können Sie auch sehr schnell die Unterkunft verlieren.
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Nein, das dürfen die Vermittlungsagenturen nicht. Sollte dies jedoch trotzdem der Fall sein, so kann Ihnen die Botschaft Ihres Landes oder die Polizei helfen.
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Ihr Arbeitsvertrag darf nicht einfach geändert werden. Eine einseitige Änderung ist für Ihrer*n Arbeitgeber*in nur möglich, wenn sie/er eine Änderungskündigung ausspricht.
Sie können natürlich einen Änderungsvertrag gemeinsam unterschreiben und zum Beispiel einen höheren Lohn neu festlegen. Aber es geht nur, wenn beide Seiten einverstanden sind.
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Die Agentur für Arbeit ist selbst eine Vermittlungsagentur. Die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit) arbeitet eng mit anderen Organisationen, zum Beispiel auch in den jeweiligen Heimatländern, zusammen, wenn es um die Besetzung von Stellen in Deutschland mit Bewerber*innen aus dem Ausland geht. Auf Informations- und Auswahlveranstaltungen im Ausland präsentiert die ZAV freie Stellen deutscher Unternehmen und rekrutiert qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Der Schwerpunkt liegt dabei aktuell auf Maschinenbau-, Elektro- und IKT-Ingenieuren, technischen und IT-Fachkräften, Ärzten und Pflegekräften sowie Fachkräften für das Hotel- und Gastgewerbe.
Mit machen Ländern hat Deutschland besondere Anwerbeabsprachen getroffen. Bei diesen Absprachen ist auch die Agentur für Arbeit in den Umsetzungsprozessen beteiligt. Sie bestimmt auch die Standards für die privaten Vermittlungsagenturen, die die Arbeitnehmer*innen in Rahmen dieser besonderen Absprachen nach Deutschland vermitteln.
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