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Wenn Sie Streit am Arbeitsplatz haben, muss das nicht immer gleich Mobbing sein. Werden Sie aber über eine längere Zeit von einer oder mehreren Personen offen oder versteckt angegriffen kann dies Mobbing sein: Dabei können die Kolleg*innen verletzend über Sie sprechen und Sie mündlich oder körperlich angreifen. Die Personen verfolgen die Absicht, Sie auszugrenzen und versuchen, Sie vom Arbeitsplatz zu vertreiben.
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Mobbing kann viele Formen haben. Auch ein und dasselbe Verhalten von Kolleg*innen kann Mobbing sein oder auch nicht. Es kommt immer auf die individuelle Situation an und wie Sie sich dabei fühlen. Folgende Fälle können Beispiele für Mobbing sein:
- Kolleg*innen und/oder Vorgesetzte brechen Gespräche ab, wenn Sie kommen
- Kolleg*innen und/oder Vorgesetzte hören Ihnen nicht zu
- Kolleg*innen und/oder Vorgesetzte grüßen Sie nicht
- Kolleg*innen und/oder Vorgesetzte schreien Sie an
- Sie bekommen verletzende Kritik für ihre Arbeit
- Es werden Ihnen Tätigkeiten zugewiesen, die Sie unter- oder überfordern
- Merkmale von Ihnen, wie Herkunft oder Privatleben werden Ziel von Beleidigungen
- Sie sind körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt
- Sie werden sexuell belästigt
Wenn dies oft, regelmäßig und systematisch passiert, dann kann man von Mobbing sprechen.
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Es kann auch vorkommen, dass sie von Ihrer*m Chef*in gemobbt werden. Das nennt man Bossing. Vorgesetzte geben Ihnen dann zum Beispiel fehlerhafte Anweisungen, geben Ihnen nicht alle Informationen und kritisieren Sie in unangemessenem Ton. Es kann auch Ihr Ansehen und Ihre Ehre angegriffen werden.
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Wenn Sie gemobbt werden, ist es besonders wichtig, dass Sie alles genau und regelmäßig aufschreiben.
Das nennt man auch Mobbingtagebuch. (Mobbingtagebuch). Wenn es einen Vorfall gegeben hat, ist es wichtig, dass Sie folgendes aufschreiben:
- Ort, Datum und Uhrzeit
- welche Personen anwesend waren was die Personen gemacht oder gesagt haben
- Zeugen für den Vorfall
Dabei sollten Sie darauf achten, diese Unterlagen nicht am Arbeitsplatz zu lassen.
Es kann auch passieren, dass man Abmahnungen bekommt, für die es keinen richtigen Grund gibt. Dagegen kann man sich auch wehren.
Wenn Sie denken, dass Sie Opfer von Mobbing sind, können Sie sich beschweren. Hierfür gibt es verschiedene Ansprechpartner*innen:
- Vorgesetzte,
- Arbeitgeber*in,
- Betriebsrat oder Personalrat
- Personalabteilung
- Faire Integration Beratungsstelle
- Gewerkschaft, wenn Sie Mitglied sind
Es ist wichtig, dass Sie mit anderen Menschen über Ihre Probleme sprechen, und sich Unterstützung holen, um eine gute Lösung für Sie zu finden. Hierbei helfen:
- Mobbingberatungsstellen
- Arzt/Ärztin oder Psychotherapeut*in.
Unterstützung finden Sie auch hier:
https://www.komnet.nrw.de/service/MobbingLine/index.html
https://westfalen.verdi.de/service/mobbingberatung
https://www.betriebsrat.de/mobbing-konflikt/mobbinglandkarte.html
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Arbeitgeber*innen haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter*innen zu schützen. Informieren Sie Ihre*n Arbeitgeber*in, dass Sie Mobbing ausgesetzt sind, dann muss er *sie sofort Gegenmaßnahmen ergreifen. Sie*er muss zum Beispiel den*die Mitarbeiter*in, der*die das Mobbing ausübt wegen seines*ihres schädlichen Verhaltens bestrafen.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie Schadensersatz verlangen.
Lassen Sie sich hierzu bei einer Faire Integration Beratungsstelle beraten.
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Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat oder Personalrat gibt, kann er Sie bei Mobbing beraten. Denn der Betriebsrat oder Personalrat muss darauf achten, dass der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit eingehalten werden. Das bedeutet, Ihre Gesundheit muss am Arbeitsplatz geschützt werden.
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Mobbing am Arbeitsplatz ist erstmal nicht strafbar. Es gibt aber Handlungen, die strafbar sind und die Sie anzeigen können. Das sind zum Beispiel:
- Körperverletzung – zum Beispiel, wenn man durch Mobbing erkrankt und ein Arzt dies bescheinigt.
- Verleumdung – zum Beispiel, wenn über eine Person absichtlich Lügen erzählt werden.
- Nötigung – zum Beispiel, wenn man zu etwas gezwungen wird, was man nicht machen will oder kann.
- Beleidigung – zum Beispiel, wenn man beleidigt und beschimpft wird.
Es ist hilfreich, wenn man Beweise solcher Handlungen hat, wie. SMS, Whats App oder Zeugen. Lassen Sie sich hierzu bei einer Faire Integration Beratungsstelle beraten
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- LAG Thüringen, 15.02.2001 Az.: 5 Sa 102/2000;
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/chef-steh-mir-bei-die-pflichten-des-arbeitgebers-bei-mobbing-und-bossing_000443.html
- http://library.fes.de/pdf-files/netzquelle/igm/mobbing.pdf
- https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/pflichten-und-moeglichkeiten-des-betriebsrats-bei-mobbing_218_491410.html
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