Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Urlaub

Wie viel Urlaub hast du per Gesetz?

In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen im Jahr: 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche. In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist festgelegt, wieviel Urlaub du bekommst. Weniger Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub kann nicht vereinbart werden. 

Nach 6 Monaten in dem Beschäftigungsverhältnis hast du vollen Urlaubsanspruch (vom ganzen Arbeitsjahr). Davor hast du einen Teilurlaubsanspruch: Der wird nach der Zahl deiner Urlaubstage pro Jahr und der Dauer deiner Beschäftigung (Monate) berechnet.

Deinen Urlaub musst du in dem Jahr nehmen, in dem du gearbeitet hast. Wenn du in einem Jahr deinen Urlaub wegen dringender betrieblicher Gründe oder aus persönlichen Gründen nicht nehmen konntest, kannst du den Urlaub noch im nächsten Jahr, bis zum 31. März nehmen. Am Ende des Jahres muss dein*e Arbeitgeber*in dir sagen, wie viele Urlaubstage du noch hast und dich dazu auffordern, sie zu nehmen. Wenn er/sie das nicht tut, bleiben die Urlaubstage trotzdem bestehen und du musst sie im nächsten Jahr nehmen.
 

Bekommst du während deines Urlaubs Lohn/Gehalt?

Ja, während deines Urlaubs wirst du ganz normal weiterbezahlt. Das nennt man Lohnfortzahlung. Manche Arbeitgeber*innen bezahlen dazu noch Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die in einem Tarifvertrag vereinbart ist oder von der/dem Arbeitgeber*in freiwillig bezahlt wird.
 

Wie kannst du Urlaub beantragen?

Wenn du Urlaub haben möchtest, dann musst du einen Urlaubsantrag stellen. Dazu gibt es meistens ein Formular von deiner*m Arbeitgeber*in. Auch zur Abstimmung mit den Kolleg*innen gibt es meistens Regeln in der Firma/deinem Betrieb/Unternehmen. Dein*e Arbeitgeber*in muss deine Wünsche bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Nur wenn es dringende betriebliche Belange gibt, kann dein Urlaubsantrag abgelehnt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du in einem Saisonbetrieb arbeitest und während der Hauptsaison Urlaub haben möchtest. Nach der Absprache deines Urlaubs und der Genehmigung durch deine*n Arbeitgeber*in, kannst du den Urlaub nehmen.
 

Was kannst du tun, wenn dir gekündigt wurde und du noch Urlaubstage hast?

Es kann sein, dass dir gekündigt wird und du noch Urlaubstage hast, die du nicht mehr nehmen kannst. Dann wird dir der Urlaubsanspruch mit der letzten Lohnauszahlung ausbezahlt. Das nennt man Urlaubsabgeltung. Der Anspruch auf diese Abgeltung entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Achte bei deiner letzten Lohnabrechnung darauf, dass dein*e Arbeitgeber*in dir diese Abgeltung auszahlt!


Beachte: Manchmal einigt man sich auch mit dem/der Arbeitgeber*in darauf, die Urlaubstage zu nehmen und vor den letzten Arbeitstag (laut Kündigungsfrist) zu setzen. So bist du dann früher aus dem Arbeitsverhältnis heraus, aber wirst bis zum letzten Tag weiterbezahlt.



 

Kannst du in der Probezeit Urlaub nehmen?

Auch während der Probezeit kannst du Urlaub nehmen. Du hast aber noch keinen Urlaubsanspruch für das ganze Jahr. Je nachdem, wie viele Urlaubstage du für das ganze Jahr hast und wie viele volle Monate du schon in einem Betrieb arbeitest, hast du Anspruch auf einen Teil des Urlaubs (Teilanspruch).
 

Ab wann hast du das Recht, Urlaub zu nehmen?

Du hast pro Monat, den du voll beschäftigt warst (also gearbeitet hast), einen Teilanspruch an Urlaubstagen. Hast du einen Monat voll gearbeitet, hast du damit 1/12 deines Jahresurlaubs als Urlaubstage. Wenn du beispielsweise 20 Urlaubstage hast, hast du nach einem Monat in voller Arbeit den Anspruch auf 1,6 Urlaubstage.

Urlaub nach Kalendermonat: Tarifverträge

Manche Tarifverträge regeln, dass ein Teilurlaubsanspruch erst pro vollen gearbeiteten Kalendermonat entsteht (wie zum Beispiel im Tarifvertrag der Gebäudereinigung). Ein Kalendermonat geht von Anfang des Monats bis Ende des Monats, ein Beschäftigungsmonat hingegen beginnt mit dem ersten Arbeitstag.


Beachte: Auch bei einer solchen Regelung im Tarifvertrag gilt: Der gesetzliche Mindesturlaub muss dir gegeben werden. Nur wenn im Tarifvertrag eine günstigere Urlaubsregelung als die gesetzliche Mindesturlaubsregelung vereinbart ist, wird die Regelung des Tarifvertrages angewendet.


 

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