Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Lohn / Gehalt

Was bedeutet Lohn, Gehalt und Entgelt?

Wenn du für deine Arbeit bezahlt wirst, gibt es verschiedene Begriffe für das Geld, das du bekommst: Lohn, Gehalt, Arbeitsentgelt oder Entgelt. Arbeitsentgelt und Entgelt sind formale Begriffe für die Bezahlung. Lohn und Gehalt sind unterschiedlich definiert.

  • Gehalt = Wenn du jeden Monat eine feste Summe bekommst, nennt man das „Gehalt“ (Monatsgehalt).

  • Lohn = Wenn du pro Stunde (Stundenlohn) bezahlt wirst, nennt man das „Lohn“. Dann hängt die Höhe des Monatslohns davon ab, wie viele Stunden du gearbeitet hast.

Regelungen zu deinem Lohn

In deinem Arbeitsvertrag steht normalerweise, wie viel Lohn du für deine Arbeit (als Arbeitnehmer*in) bekommst. Dort steht, wie viel Geld du in einem Monat oder in einer Stunde verdienst. Es ist wichtig, dass du weißt, ob für dich ein Tarifvertrag gilt. Denn in Tarifverträgen kann es auch Regeln zum Lohn geben. In manchen Branchen gibt es einen Branchenmindestlohn, wie zum Beispiel im Elektrohandwerk oder in der Gebäudereinigung.


Beachte: In Deutschland gibt es den gesetzlichen Mindestlohn!


Es muss genau geregelt sein, wann du deinen Lohn bekommst. Das ist die sogenannte Fälligkeit. Gesetzlich ist geregelt, dass die Auszahlung des Lohns erst nach der Arbeitsleistung erfolgt. Wenn du also pro Monat bezahlt wirst, bekommst du deinen Lohn am ersten Tag des nächsten Monats ausgezahlt. Das ist per Gesetz festgelegt.


Beachte: Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen:

Der Mindestlohn muss spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt werden, der auf den Monat folgt, in dem du gearbeitet hast: Wenn du im Juli gearbeitet hast, musst du dein Gehalt dafür spätestens am letzten Werktag im August bekommen.

Bei der Ausbildung (Ausbildungsvergütung) muss dir dein Gehalt immer am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden.

Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann etwas anderes, als die gesetzliche Regelung vereinbart werden. Hier wird oftmals vereinbart, dass der Lohn am 15. Tag des Folgemonats bezahlt werden muss. Es kann aber auch ein früherer Zahlungstermin vereinbart werden.  Du solltest prüfen, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Zuschläge zu deinem Lohn

Zusätzlich zum vereinbarten Lohn, können auch Zuschläge gezahlt werden. Das sind Beträge, die der/die Arbeitgeber*in zusätzlich zum Grundlohn zahlt. Gesetzlich geregelt ist nur, dass es Zuschläge für Nachtarbeit geben muss. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr (für Konditoreien/Bäckereien: zwischen 22 und 5 Uhr). Oft werden in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen Zuschläge für Überstunden, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit vereinbart. Die Zuschläge können unterschiedlich hoch sein. Wenn dir Zuschläge bezahlt werden, sind sie auch auf deiner Lohnabrechnung aufgeführt.
 

Was bedeutet Bruttolohn und Nettolohn (Brutto/Netto)?

Bruttolohn = Ist der Lohn, der in deinem Arbeitsvertrag steht. Von dieser Summe werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, zum Beispiel Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Beiträge zahlst du anteilig, das heißt auch dein*e Arbeitgeber*in zahlt für dich. Dein*e Arbeitgeber*in zahlt zum Beispiel den Betrag für deine Unfallversicherung. Außerdem werden Steuern von deinem Bruttolohn abgezogen.

Nettolohn = Das ist das Geld, das du tatsächlich bekommst (nach den Abzügen).

 

Brutto/Netto als Werkstudent*in

Als Werkstudent*in darfst du während der Vorlesungszeit nur 20 Stunden in der Woche arbeiten. Von deinem Bruttogehalt wird lediglich ein Beitrag zur Pflegeversicherung sowie die Lohnsteuer abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlen Werkstudent*innen nicht.


Beachte: Wirst du während deines Studiums 30 Jahre alt, endet deine studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dann tritt die sogenannte „freiwillige Mitgliedschaft“ ein und deine Beiträge für die Krankenversicherung steigen um mehr als das Doppelte.


Brutto/Netto im Minijob

Im Minijob hast du nur für die Rentenversicherung eine Versicherungspflicht. Für die anderen Sozialversicherungen zahlst du keine Beiträge. Von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung kannst du dich aber befreien lassen. Das musst du aber aktiv beantragen. Dann hast du keine Abzüge und erhältst die kompletten 538 Euro auf dein Konto. Der/die Arbeitgeber*in zahlt Pauschalbeträge unter anderem für die Kranken- und Rentenversicherung.

Brutto/Netto im Praktikum

Bei einem Pflichtpraktikum, das du für deine schulische oder akademische Ausbildung machen musst, muss die/der Arbeitgeber*in dir kein Geld zahlen. Wenn er/sie dir trotzdem Geld zahlt, zahlst du keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem freiwilligen Praktikum mit einer Bezahlung gibt es andere Regeln:

  • Arbeitest du bis zu 20 Wochenstunden und erhältst einen Lohn von 538 Euro, müsstest du grundsätzlich Abgaben in die Rentenversicherung zahlen.

  • Bei mehr als 20 Stunden pro Woche bist du komplett versicherungspflichtig.

Wenn du dir unsicher bist, wie viel Geld du netto erhältst oder was dir abgezogen wird, kannst du auf deine Lohnabrechnung schauen. Dort stehen dein Brutto- und dein Nettolohn. Oder wende dich an deine Faire Integration Beratungsstelle.
 

Dürfen Beiträge für Unterkunft und Verpflegung von deinem Gehalt abgezogen werden?

Grundsätzlich ist es möglich, dass dein*e Arbeitgeber*in Beträge für Unterkunft und Verpflegung von deinem Lohn abzieht, wenn sie/er dir eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Es gibt Regeln, wie hoch diese Beiträge sein dürfen. Es gilt immer die Pfändungsfreigrenze: Diese Grenze soll dich als Arbeitnehmer*in schützen. Die Grenze soll dir ermöglichen, trotz Gehalts-/Lohnpfändung weiterhin deine laufenden Kosten zu decken (Miete, Essen, Strom). An diese Grenze muss sich dein*e Arbeitgeber*in auch halten.
 

Was ist eine Gehalts-/Lohnpfändung?

Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung. 
Wenn du einer Person Geld schuldest, kann diese vor Gericht klagen.  Dann kann die Person das Geld mit Hilfe des Gerichts direkt von deiner*m Arbeitgeber*in holen. Allerdings gilt auch hier die Pfändungsfreigrenze. 
Die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.402,28 Euro, wobei sich der Pfändungsfreibetrag je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen erhöht.


Die Pfändungstabelle kannst du unter folgendem Link ansehen: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen.html


Beachte: Du solltest dich bei einer Pfändung von einer Schuldnerberatung beraten lassen.



 

Was du tun kannst, wenn du deinen Lohn zu spät/gar nicht bekommst:

Wenn du deinen Lohn nicht (rechtzeitig) bekommst, kannst du ihn einfordern. Du kannst die Forderung schriftlich an deinen/e Arbeitgeber*in stellen. Am besten holst du dir Hilfe von deiner Beratungsstelle oder bei deiner Gewerkschaft (wenn du Mitglied bist). Du solltest genau wissen, wie viel Lohn dir zusteht und nachweisen können, wann du wie viel gearbeitet hast!


Beachte:  Für das Einfordern des Lohns gibt es bestimmte Fristen, die sogenannten Ausschlussfristen.


Diese stehen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Das bedeutet, du hast nur innerhalb dieser bestimmten Frist Zeit, deinen Lohn zu fordern.  Du solltest dich schnell beraten lassen und deine Forderungen möglichst sofort stellen.


Beachte: Du hast immer ein Recht auf deinen Lohn – auch wenn dir gekündigt wurde, du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet hast.



 

Werden Überstunden bezahlt?

Grundsätzlich gilt, Überstunden müssen bezahlt werden. Überstunden sind Stunden, die du mehr arbeitest, als du normal müsstest (tägliche Arbeitszeit).  Überstunden liegen im rechtlichen Sinne vor, wenn dein*e Arbeitgeber*in dir diese angeordnet hat oder wusste, dass du Überstunden machst und nichts dagegen tut.

In bestimmten Fällen kann es in deinem Arbeitsvertrag andere Regelungen zur Bezahlung von Überstunden geben. Manchmal werden Überstunden nicht bezahlt, sondern in Freizeit ausgeglichen (Freizeitausgleich).


Beachte: Es ist wichtig, dass du deine Arbeitszeiten aufschreibst. Dann kannst du nachweisen, wie viele Stunden du gearbeitet hast und deine Lohnabrechnung prüfen.


Wenn deine Überstunden nicht bezahlt und nicht in Freizeit ausgeglichen werden, hole dir Hilfe und wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration!
 

Deine Lohnabrechnung: Das musst du wissen

Die Lohnabrechnung wird auch Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung genannt. Auf der Abrechnung steht, wie viel du verdient hast (Bruttolohn) und welche Abzüge gemacht werden (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern). Dort steht auch, wie viel Geld du bezahlt bekommst, nach den Abzügen (Nettolohn).

Deine Lohnabrechnung besteht aus zwei Teilen. 

Oben steht:

  • Zeitraum der Bescheinigung (Monat)

  • Name und Anschrift der*s Arbeitgeber*in

  • dein Name, Anschrift und Geburtsdatum

  • Datum des Beschäftigungsbeginns

  • Steuerklasse und Steueridentifikationsnummer

  • Manchmal stehen dort auch die restlichen Urlaubstage.

Im Hauptteil der Lohnabrechnung steht der Bruttolohn mit Bruttobezügen. Hier steht also, woraus sich dein Lohn zusammensetzt: Es können Zuschläge und andere Zahlungen aufgelistet sein, wie zum Beispiel, wenn man krank war, denn dann ist die/der Arbeitgeber*in zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Die Bruttobezüge zusammen ergeben das Gesamt-Brutto. Unter dem Gesamt-Brutto sind sowohl die Abzüge an Steuern als auch die Abzüge für die Sozialversicherung aufgelistet.

Nach diesen Abzügen ergibt sich der Netto-Verdienst. In manchen Fällen gibt es noch Netto-Bezüge oder Netto-Abzüge, die vom Netto-Verdienst abgezogen werden. Am unteren Ende der Lohnabrechnung befindet sich dann die Summe, die auf dein Konto überwiesen wird. Diese wird „Auszahlungsbetrag“ genannt.


Beachte: Dein*e Arbeitgeber*in muss dir grundsätzlich jeden Monat deine Lohnabrechnung geben.
Wenn du keine Lohnabrechnung bekommst, solltest du sie einfordern.


Deine Lohnabrechnung ist ein wichtiges Dokument, das du immer überprüfen musst. Manchmal können Fehler in Lohnabrechnungen sein. Um sie zu prüfen, musst du wissen, wann du gearbeitet hast und alles aufgeschrieben haben. Dann kannst du die notierten Stunden abgleichen und prüfen, ob dir alles bezahlt wurde.

Für Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag Zuschläge vereinbart worden sein. Die müssen auch auf der Lohnabrechnung erkennbar sein.


Muss dein*e Arbeitgeber*in dir eine Lohnabrechnung geben?

Normalerweise erhältst du jeden Monat eine Lohnabrechnung.
Hat sich dein Lohn im Vergleich zum Monat davor nicht verändert, muss dein*e Arbeitgeber*in dir nicht zwingend eine Lohnabrechnung geben. Nur wenn sich etwas an deinem Lohn ändert, musst du eine Lohnabrechnung bekommen.


Wichtig: Du kannst auch nach einer Lohnabrechnung fragen. Dann kannst du prüfen, ob du deinen Lohn korrekt bekommen hast.


 

Was bedeuten Abzüge auf deiner Lohnabrechnung?

Manchmal kommt es vor, dass vom Netto-Verdienst noch Geld abgezogen wird. Das sind die sogenannten Netto-Abzüge. Zum Beispiel, wenn dein*e Arbeitgeber*in dir eine Wohnung zur Verfügung stellt und dir die Miete vom Lohn abzieht. Manche Abzüge sind rechtlich nicht erlaubt. Dein*e Arbeitgeber*in darf dir nur Geld von deinem Netto-Verdienst abziehen, wenn dein Netto-Verdienst nicht unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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