Wenn du sozialversicherungspflichtig arbeitest, zahlst du automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein: Dein*e Arbeitgeber*in zahlt die eine Hälfte der Beträge für die Versicherung, die andere Hälfte wird von deinem Lohn abgezogen. Den Betrag kannst du auf deiner Lohnabrechnung einsehen.
Die Versicherung sichert dich ab, für den Fall, dass du arbeitslos wirst. Wenn du arbeitslos wirst und vorher mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast, bekommst du Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird aus dem Lohn deines letzten Jobs berechnet: Du erhältst in der Regel 60% deines Nettolohns ausgezahlt. Diese Zahl kann abweichen: wenn du zum Beispiel Kinder hast, dann sind es 67% deines Nettolohns. Die Agentur für Arbeit zahlt außerdem deine Beiträge für deine gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.
Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab, wie lange du vorher gearbeitet hast und auch von deinem Alter: Wenn du unter 50 Jahre alt bist, bekommst du maximal für 12 Monate Arbeitslosengeld.
Beachte! Es kann sein, dass du kein Arbeitslosengeld bekommst, zum Beispiel:
- wenn du selbst gekündigt hast
- oder dir aufgrund schlechten Verhaltens gekündigt wurde
- oder du einen Aufhebungsvertrag (=Vertrag, der deine Arbeit ohne eine Kündigung beendet) unterschrieben hast
- oder du dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast
Wichtige Fristen:
- Wenn dein befristeter Arbeitsvertrag endet, musst du dich 3 Monate vorher arbeitslos melden.
- Wenn dir gekündigt wird, musst du dich innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden.
Mehr dazu findest du im FAQ Kündigung