Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was bedeutet Kurzarbeit?

Kurzarbeit kann von deiner*m Arbeitgeber*in eingeführt werden. Wenn es weniger Arbeit gibt, wird Kurzarbeit als Mittel eingesetzt, um Kündigungen wegen Arbeitsausfalls zu verhindern. Du als Mitarbeiter*in kannst Kurzarbeit nur machen, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist (wenn du mehr als 538 Euro brutto/Monat verdienst). Bei Kurzarbeit arbeitest du weniger Arbeitsstunden und bekommst auch weniger Lohn. Der Umfang der Kurzarbeit kann unterschiedlich hoch sein.

Zum Beispiel: Bei Kurzarbeit 0 arbeitest du gar nicht und bei Kurzarbeit 50 arbeitest du nur die Hälfte (50%) der üblichen Arbeitszeit.

In der Regel kann ein*e Arbeitgeber*in Kurzarbeit für maximal 12 Monate beantragen. Kurzarbeitergeld bekommst du zu dem Termin, an dem du immer deinen Lohn bekommen hast. Dein*e Arbeitgeber*in zahlt dir das Geld. Wenn dein*e Arbeitgeber*in kein Kurzarbeitergeld bezahlt, kannst du Schadensersatz verlangen.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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