Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Kann dir aufgrund der Insolvenzeröffnung gekündigt werden?

Die Insolvenz an sich ist kein Kündigungsgrund. Grundsätzlich gelten die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auch nach Insolvenzeröffnung weiter. Der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz bleiben für dich bestehen. Die Kündigungsfristen sind allerdings auf maximal 3 Monate verkürzt. 

Die/der Insolvenzverwalter*in hat im Insolvenzverfahren alle Rechte der*des Arbeitgebers*in und kann dir daher auch kündigen.

Die Kündigung musst du schriftlich bekommen. Bei einer mündlichen Kündigung musst du deine Arbeitskraft weiter anbieten – am besten vor Zeugen. Dann hast du weiter Anspruch auf deinen Lohn. Nur eine schriftliche Kündigung ist rechtlich wirksam! Wenn du eine schriftliche Kündigung bekommst, kannst du nur innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Wenn du selbst kündigen willst, musst du deine Kündigung schriftlich an den/die Insolvenzverwalter*in geben. 
Auch für dich gilt eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Monatsende. Du solltest dich vor deiner Kündigung von einer Beratungsstelle beraten lassen.  
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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