Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld ist das Geld, das du für deinen ausgefallenen Lohn bekommst. Das sind 60% (wenn ein Kind bei dir wohnt, 67%) von dem Nettolohnanteil. Der/Die Arbeitgeber*in kann das Kurzarbeitergeld bis zu 90% erhöhen.


Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes gibt es hier: Bundesagentur für Arbeit


Wichtig: Auch Personen, die in der Leiharbeit tätig sind, können Kurzarbeitergeld bekommen!


Auch Auszubildende haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Es gibt kein Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die einen Minijob haben. Wenn das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, kannst du aufstockende Leistungen beim Jobcenter oder bei dem Sozialamt beantragen.
Das gilt auch für: Personen, die eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben, und Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.


Beachte: Wenn du aufstockend Geld vom Jobcenter oder dem Sozialamt bekommst, kann das in manchen Fällen Konsequenzen für deinen Aufenthalt haben! Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkungen auf deinen Aufenthalt.



 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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