Schutzfrist für Schwangere
Für dich als Schwangere gilt eine Schutzfrist. Sobald Arbeitgeber*innen von deiner Schwangerschaft wissen, müssen sie die Vorschriften aus dem Mutterschutzgesetz umsetzen. Außerdem darf dir nur in wenigen Ausnahmen gekündigt werden. Das geht beispielsweise nur, wenn du schwanger eine Straftat begehst.
Du musst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Es darf nicht von dir verlangt werden, dass du in der Zeit weiterarbeitest. Nach einer Geburt darfst du mindestens 8 Wochen nicht arbeiten.
Diese Frist kann sich auf 12 Wochen verlängern, wenn du eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge) hattest oder dein Baby eine Behinderung hat.
Schutzfrist bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt
Auch bei einer Fehlgeburt hast du Anspruch auf bezahlten Mutterschutz. Die Länge des Mutterschutzes hängt davon ab, wie lange du schwanger warst:
- Fehlgeburt von der 13. bis 16. Woche Schwangerschaft – 2 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt von der 17. bis 19. Woche – 6 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt von der 20. bis 23. Woche – 8 Wochen Mutterschutz
Diese Regelungen gelten auch für Totgeburten.
Von der Schutzfrist ausgenommen:
- Schwangerschaftsabbruch
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.
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