Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Schutzfrist für Schwangere

Für dich als Schwangere gilt eine Schutzfrist. Sobald Arbeitgeber*innen von deiner Schwangerschaft wissen, müssen sie die Vorschriften aus dem Mutterschutzgesetz umsetzen. Außerdem darf dir nur in wenigen Ausnahmen gekündigt werden.  Das geht beispielsweise nur, wenn du schwanger eine Straftat begehst.

Du musst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Es darf nicht von dir verlangt werden, dass du in der Zeit weiterarbeitest. Nach einer Geburt darfst du mindestens 8 Wochen nicht arbeiten.
Diese Frist kann sich auf 12 Wochen verlängern, wenn du eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge) hattest oder dein Baby eine Behinderung hat.

Von der Schutzfrist gibt es Ausnahmen:

  • Schwangerschaftsabbruch
  • Fehlgeburt
  • Totgeburt
     
Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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