Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Der Kündigungsschutz gilt in der Schwangerschaft:

  • während der gesamten Schwangerschaft ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrages
  • in den ersten 4 Monaten nach der Geburt
  • in den ersten 4 Monaten nach einer Fehlgeburt (wenn diese nach der 12. Schwangerschaftswoche passiert)

Der Kündigungsschutz wirkt, wenn dein*e Arbeitgeber*in zum Zeitpunkt der Kündigung von deiner Schwangerschaft weiß. Weiß er/sie nichts davon und kündigt dir, hast du 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, um ihn/sie über die Schwangerschaft zu informieren.

Eine Kündigung während der Schwangerschaft oder Stillzeit ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die schwangere Person am Arbeitsplatz Straftaten begeht. Oder wenn dein*e Arbeitgeber*in nicht gewusst hat, dass du schwanger bist.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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