Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was macht ein Betriebsrat?

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats. Der Betriebsrat und der/die Arbeitgeber*in müssen zum Beispiel vertrauensvoll zusammenarbeiten. So müssen auch Unterlagen vom/von der Arbeitgeber*in für den Betriebsrat zur Verfügung gestellt und Informationen ausgetauscht werden. Bei einer Kündigung muss der/die Arbeitgeber*in zum Beispiel den Betriebsrat vorher anhören. Der/die Arbeitgeber*in muss den Betriebsrat über die Person, die gekündigt werden soll, informieren und die Kündigungsgründe mitteilen.

Bei einigen Themen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das heißt, der/die Arbeitgeber*in darf ohne den Betriebsrat nicht entscheiden. Das gilt zum Beispiel bei der Frage, wann die tägliche Arbeitszeit beginnt und endet.

Der Betriebsrat achtet auch darauf:    

  • dass alle Mitarbeitenden in der richtigen Lohngruppe eingestuft sind,

  • dass Pausen und Arbeitszeiten eingehalten werden und    

  • dass Vorschriften zum Arbeitsschutz beachtet werden (zum Beispiel, dass Mitarbeitende Helme oder Sicherheitsschuhe bei der Arbeit tragen).

Der Betriebsrat hält Sprechstunden für Mitarbeitende ab und führt Betriebsversammlungen durch. Außerdem kann er Betriebsvereinbarungen aushandeln. Er soll auch ausländische Arbeitnehmende bei der Integration im Betrieb unterstützen. Der Betriebsrat darf vertrauliche Informationen nicht weitergeben.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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