Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Krankmelden im Minijob

Wenn du krank bist, musst du das deiner*m Arbeitgeber*in mitteilen, bevor dein Arbeitstag beginnt. Dann musst du ihm/ihr sagen, wie lange du (voraussichtlich) krank sein wirst. Ab dem vierten Tag (aufeinanderfolgend) musst du eine Krankschreibung vom Arzt/von einer Ärztin haben und dem/der Arbeitgeber*in geben. In deinem Arbeitsvertrag steht, welche Regelungen auf dich zutreffen. Wenn du mehr als 4 Wochen bei deiner*m Arbeitgeber*in arbeitest, hast du das Recht auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen (während der Krankheit).


Beachte: Arbeitstage, an denen du krank bist, musst du nicht nacharbeiten. Deinen Lohn musst du trotzdem weiter bekommen.



 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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