Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Welche Gesetze gelten für die Leiharbeit?

Gesetzliche Regelungen für die Leiharbeit gibt es in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Tarifverträge regeln die Rahmenbedingungen der Arbeit.


Ab 1. Januar 2024 ist der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit bei 13,50 Euro pro Stunde.  


Gehört der Entleihbetrieb, an den du entliehen bist, zu einer Branche, in der ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt, musst du diesen Branchenmindestlohn bekommen. Es ist wichtig, dass du richtig eingruppiert bist. In den Tarifverträgen gibt es bestimmte Lohngruppen, die bestimmten Tätigkeiten zugeordnet sind. Wenn du für eine Tätigkeit eingearbeitet werden musst oder eine bestimmte Ausbildung brauchst, musst du einen höheren Lohn erhalten.


Beachte: Du musst von Anfang an in der richtigen Lohngruppe eingruppiert sein. Später lässt sich an der Eingruppierung schwer etwas verändern.


Es kommt vor, dass dein*e Arbeitgeber*in dich in eine geringere Lohngruppe einstuft als eigentlich korrekt ist. Informiere dich bei deiner Gewerkschaft oder bei der Beratungsstelle von Faire Integration, ob du in die richtige Lohngruppe eingestuft wurdest.


Wichtig: Leiharbeiter*innen müssen gleichwertig, wie die Mitarbeitenden im Einsatzbetrieb behandelt werden. Das gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit gilt.



 

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Beratungsstellen

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Informationsmaterial

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