Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Musst du deinem*r Chef/Chefin sagen, dass du schwanger bist?

Bei Bewerbungen während der Schwangerschaft musst du nicht sagen, dass du schwanger bist. Wenn du direkt danach gefragt wirst, darfst du lügen. Hat dein Job begonnen und du bist stabil (ab der 12. Woche) solltest du deine*m Arbeitgeber*in sagen, dass du schwanger bist. Dein*e Arbeitgeber*in kann einen ärztlichen Nachweis für die Schwangerschaft verlangen.

Sobald dein*e Arbeitgeber*in von der Schwangerschaft weiß, muss er/sie dafür sorgen, dass die Gesundheit der Schwangeren möglichst gut geschützt ist. Die Krankenkasse kann dir erklären, welche Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind. Personen sind während der Mutterschutzfrist besonders stark vor einer Kündigung geschützt.
Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Schwangerschaft und endet 4 Monate nach der Geburt.

Wenn dir gekündigt wird und dein*e Arbeitgeber*in nichts von deiner Schwangerschaft weiß, musst du ihn/sie innerhalb von 2 Wochen über die Schwangerschaft informieren.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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