Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Muss dein*e Arbeitgeber*in zustimmen?

Nein: Wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen wird, ist keine Zustimmung des/der Arbeitgeber*in notwendig.

Ja: Wenn ein Teil der Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen wird, ist eine Zustimmung des/der Arbeitgeber*in notwendig.

Alle Personen, die am Anfang der Elternzeit einen Job haben, können Elternzeit beantragen.  Dazu gehören auch:

  • Personen mit einem Mini-Job
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Studierende in einem Nebenjob
  • Auszubildende
     
Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos