Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was ist Verletztengeld und wie bekommst du es?

Verletztengeld ist kein Krankengeld. Es wird nur ausgezahlt, wenn du dich bei einem Arbeitsunfall verletzt hast und mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist. Das Verletztengeld beträgt in der Regel etwa 60% bis 80% des normalen Bruttoentgelts. Es wird nicht höher sein als dein Nettogehalt.

Um Verletztengeld zu beantragen, musst du deine*n Arbeitgeber*in über den Arbeitsunfall informieren: Der/die Arbeitgeber*in macht eine Unfallmeldung an die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Berufsgenossenschaft schickt dir dann Fragebögen über den Unfall, die du ausfüllen und zurückschicken musst. Wendet dein*e Arbeitgeber*in sich nicht an die Berufsgenossenschaft, solltest du nachfragen.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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