Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Kann dein*e Arbeitgeber*in deine Krankschreibung ablehnen?

Um zu vermeiden, dass dein*e Arbeitgeber*in deine Krankmeldung nicht akzeptiert oder sagt, er/sie habe sie nicht bekommen, musst du beweisen können, dass du deine Pflicht erfüllt hast. Es ist wichtig, dass du beweisen kannst, dass du dich krankgemeldet und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben hast. Du musst dich daher schriftlich krankmelden und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Scan (E-Mail) oder Einschreiben an den/die Arbeitgeber*in senden.


Wichtig: Dein*e Arbeitgeber*in muss deine Krankmeldung akzeptieren.


Wenn du krank und arbeitsunfähig bist, musst du nicht zur Arbeit gehen. Wenn du krank bist und dich nicht arbeitsfähig fühlst, bedeutet das nicht automatisch, dass du sofort zum Arzt*zur Ärztin gehen musst. Wichtig ist, dass du deine*n Arbeitgeber*in sofort informierst.

Du solltest wissen, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht und ab wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen musst. Wenn nichts Spezielles geregelt ist, gilt: Spätestens am 4. Kalendertag musst du eine Krankschreibung haben. Wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, dass du schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben musst, musst du am ersten Tag deiner Krankheit zum Arzt/zur Ärztin gehen.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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