Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Ausbildung

Welche Arten von Ausbildungen gibt es?

Duale Ausbildung

  • 3-4 Tage: Praktische Ausbildung im Betrieb unter Aufsicht deiner*s Ausbilders/Ausbilderin
  • 1-2 Tage: Theoretische Ausbildung in der Berufsschule
  • im Durchschnitt dauert die Ausbildung 3 Jahre

Überbetriebliche Ausbildung

Erweiterung der betrieblichen Ausbildung: Du wirst in externen Werkstätten ausgebildet oder in anderen Betrieben geschult.

Außerbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung findet nicht an einer Berufsschule statt, sondern an einer anderen Bildungseinrichtung. Das bedeutet, dass du praktische Übungen in einer Art Schule durchführst. Diese Form der Ausbildung kann eine Alternative sein, wenn du keinen Ausbildungsbetrieb findest.

Schulische Ausbildung

Es gibt auch einige rein schulische Ausbildungen im technischen oder sozialen Bereich, im Fremdsprachenbereich oder auch im Gesundheitswesen. Hier lernst du nur in Berufsschulen/Berufsfachschulen. In der Regel musst du aber ein betriebliches Praktikum während deiner Ausbildung machen.


Beispiele für:

  • den technischen Bereich: medizinisch-technische*r Assistent*in
  • den sozialen Bereich: Erzieher*in
  • den Fremdsprachenbereich: Fremdsprachenkorrespondent*in
  • das Gesundheitswesen: Altenpfleger*in

 

Was musst du zu deinem Ausbildungsvertrag wissen?

Vor dem Beginn deiner Ausbildung musst du mit deinem Betrieb (der dich ausbildet) einen Vertrag abschließen. Diesen Ausbildungsvertrag muss auch bei der Ausbildungskammer/Ausbildungsinnung eingetragen werden.

In dem Vertrag stehen:

  • Ziel und Ablauf der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ort der Ausbildung
  • Ausbilder*in
  • Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Ausbildungsvergütung und zusätzliche Leistungen (Gehalt und weitere Zahlungen)
  • Urlaubstage pro Jahr
  • Kündigungsbedingungen
  • Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Beachte: In der Probezeit (maximal 4 Monate) können beide Seiten (du und dein*e Arbeitgeber*in) immer ohne Frist und Grund kündigen.


 

Wie viel verdienst du während deiner Ausbildung?

In deinem Ausbildungsvertrag steht das Gehalt, das du während deiner Ausbildung verdienst. Wenn in dem Ausbildungsbetrieb ein Tarifvertrag gilt, ist auch dein Gehalt darin festgelegt. Wenn du deinen Ausbildungsvertrag nach 2020 abgeschlossen hast, gilt für dich die monatliche Mindestvergütung (Mindestbetrag an Geld, das du bekommst).

Aktuelle gesetzliche Mindestvergütung:

  1. Ausbildungsjahr: 649 Euro brutto/Monat
  2. Ausbildungsjahr: 766 Euro brutto/Monat
  3. Ausbildungsjahr: 876 Euro brutto/Monat
  4. Ausbildungsjahr: 909 Euro brutto/Monat
Wie bekommst du Unterstützung in der Ausbildung?

1. Finanzielle Hilfe

Wenn das Geld, das du während deiner Ausbildung bekommst, nicht ausreicht, kannst du Hilfe beantragen. Du kannst bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.


Beachte: Der Zugang zu dieser Hilfe ist abhängig von deinem Aufenthaltsstatus. Wenn du dir unsicher bist, was du tun kannst, wende dich an deine Beratungsstelle!



2. Hilfe bei Problemen!

An Berufsschulen gibt es meistens Vertrauenslehrer*innen, die als Ansprechpartner*innen für dich zur Verfügung stehen. Mit ihnen kannst du über deine Probleme sprechen, auch über Probleme im Betrieb. Wenn du Probleme hast, alles im Unterricht zu verstehen, kannst du dir auch eine ausbildungsbegleitende Hilfe holen.

3. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Bei Problemen in der Ausbildung kannst du dir Hilfe holen. Wenn du Schwierigkeiten mit einem Fach hast, kannst du an einem Nachhilfeunterricht teilnehmen. Hast du Probleme im Betrieb, kannst du Unterstützung bekommen. Ausbildungsbegleitende Hilfen kannst du bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen.

4. Assistierte Ausbildung (asA)

Bei einer assistierten Ausbildung werden du und dein Betrieb von Anfang bis Ende unterstützt und begleitet.
Das soll helfen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dafür wird dir ein*e sogenannte Ausbildungsbegleiter*in zur Seite gestellt. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beauftragen einen Bildungsträger damit, die Ausbildung zu begleiten. Diese stellt dir den Assistenten/die Assistentin zur Seite.

 

Wie kann dir der Einstieg in die Ausbildung leichter gemacht werden?

Es gibt staatliche Maßnahmen, die dir helfen.

1. Einstiegsqualifizierung (EQ)

Für Geflüchtete, Menschen mit Status Aufenthaltsgestattung/Duldung, die kein Arbeitsverbot haben. 6 - 12 Monate lang kannst du in einem Betrieb arbeiten, um die Arbeit kennenzulernen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können dir die Einstiegsqualifizierung vermitteln.


Beachte: Für diese Maßnahme gilt der Mindestlohn nicht. Dir wird nur ein Betrag von 216 Euro von der Agentur für Arbeit ausgezahlt.


2. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Diese Maßnahme soll dich auf eine Ausbildung vorbereiten. Sie soll dir helfen, einen passenden Beruf zu finden. Die Maßnahme beinhaltet verschiedene Praktika und Unterricht in einer Schule. Es kann auch der Hauptschulabschluss nachgeholt werden. Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können von der Arbeitsagentur oder dem Job-Center gefördert werden. Die BvB ist dabei kostenlos.
 

Was ist ein Berichtsheft?

In der dualen Ausbildung musst du ein Berichtsheft führen: Dort werden die Inhalte deiner Ausbildung eingetragen. Das ist dein schriftlicher Ausbildungsnachweis. Du musst jede Woche aufschreiben, was du gelernt hast. Dein*e Ausbilder*in kontrolliert das Heft und unterschreibt es.


Beachte: Nur mit einem vollständigen Berichtsheft wirst du zur Abschlussprüfung zugelassen.


Du solltest es daher immer ausfüllen. Du kannst es auch in deiner Arbeitszeit ausfüllen, das ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Dein*e Ausbilder*in darf dich nicht zwingen, das Heft in deiner Freizeit auszufüllen.

Welche Rechte hast du in der Ausbildung?

In der Ausbildung hast du auch Rechte. Du hast das Recht, respektvoll behandelt zu werden. Auch Fehler dürfen passieren, immerhin bist du noch am Lernen.

Außerdem gibt es einen Ausbildungsrahmenplan: Dort steht genau, was du wann lernst. Du hast das Recht darauf, dass dieser Plan auch eingehalten wird. Das heißt, dein*e Ausbilder*in darf dir nicht einfach Dinge zu tun geben, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben. Dagegen kannst du dich wehren. 

Du hast auch das Recht auf Schutzkleidung/eine angemessene Ausstattung, wenn diese für deinen Ausbildungsberuf notwendig ist. 


Wenn du dir unsicher bist, was deine Rechte sind oder du schlecht behandelt wirst, kannst du dir Hilfe holen:

  • Du kannst zum Betriebsrat gehen oder zur Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV).
  • Oder du wendest dich an eine*n Vertrauenslehrer*in in deiner Berufsschule oder an deine Handwerkskammer/IHK.
  • Du kannst dich auch an deine zuständige Gewerkschaft wenden (wenn du dort Mitglied bist).
  • Du kannst dich auch an deine Beratungsstelle von Faire Integration wenden.  

 

Musst du in der Ausbildung Überstunden machen?

Wenn du bereits volljährig bist (ab 18 Jahren), darfst du in Ausnahmefällen Überstunden machen:

Statt 8 Stunden darfst du auch einmal 10 Stunden arbeiten. Diese Überstunden müssen in der nächsten Woche wieder ausgeglichen werden. Überstunden können auch in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag stehen. Dann musst du auch als Auszubildende*r Überstunden machen. Aber nie allein, dein*e Ausbilder*in muss dich betreuen und im Betrieb sein.

Für Minderjährige (unter 18 Jahren) gelten strengere Regeln:

Nur in Ausnahmefällen dürfen sie bis 8,5 Stunden maximal am Tag arbeiten. Diese Zeit muss dann an einem anderen Tag in der Woche wieder ausgeglichen werden.

Was kannst du gegen eine Kündigung tun?

Wenn deine Probezeit erfolgreich beendet ist, kann dir nur „außerordentlich“ gekündigt werden. Das heißt, wenn du dich schlecht verhalten hast, wie zum Beispiel häufig in der Arbeit unentschuldigt gefehlt oder du etwas gestohlen hast. Wenn dir also außerordentlich gekündigt wird und du dich nicht falsch verhalten hast, kannst du dich wehren! Lasse dich von deiner Faire Integration Beratungsstelle beraten.
 

Was ist eine Ausbildungsduldung?

Wenn dein Aufenthaltsstatus nur eine „Duldung“ ist, kannst du für die Dauer deiner Ausbildung eine Ausbildungsduldung bekommen. In dieser Zeit darfst du in Deutschland bleiben und deine Ausbildung abschließen.
Wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du dir einen Aufenthaltstitel für 2 Jahre geben lassen.


Beachte: Das geht nur, wenn du weiter in dem Beruf arbeitest, in dem du deine Ausbildung gemacht hast.


Du musst dafür:

  • Einen Passersatz besitzen
  • Über ausreichend Wohnraum verfügen
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (B1).

Beachte: Wenn du mit einer Ausbildungsduldung deinen Ausbildungsplatz wechseln willst, darfst du das nur einmal machen.


Dafür bekommst du 6 Monate Zeit (Duldung), um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Die Ausbildungsduldung muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Dafür brauchst du einen Ausbildungsplatz, aber es kommt auch auf deinen Aufenthaltsstatus an.
 

Kannst du eine Ausbildungsduldung bekommen?

1. Die Ausbildungsduldung ist möglich für dich, wenn du folgende Punkte erfüllst:

  • dein Asylantrag wurde abgelehnt, du hast aber eine Duldung
  • wenn du den Antrag stellst, musst du schon mindestens 3 Monate eine Duldung haben.

2. Die Ausbildungsduldung ist möglich für dich, wenn du folgende Punkte erfüllst:

Du bist im Asylverfahren und in einer Ausbildung. Nach Ablehnung des Asylantrags willst du deine Ausbildung weitermachen. Dann kannst du auch eine Ausbildungsduldung beantragen, wenn dein Asylantrag abgelehnt wird.


Beachte: Es gibt auch Gründe, warum eine Ausbildungsduldung nicht erteilt, wird:

  • Bei einem generellen Arbeitsverbot
  • Wenn deine Identität nicht geklärt ist

 

Darfst du den Ausbildungsbetrieb wechseln (mit einer Ausbildungsduldung)?

Auszubildende dürfen nur einmal den Ausbildungsplatz wechseln. Wenn du einen neuen Ausbildungsplatz suchst, bekommst du für 6 Monate eine Duldung.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos