Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Krankheit während der Kurzarbeit

Wenn du vor der Kurzarbeit krank wirst, bekommst du ab Beginn der Kurzarbeit bei Kurzarbeit 0 eine Lohnfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Bei anderen Arbeitszeitverkürzungen, zum Beispiel Kurzarbeit 50 %, bekommst du nach Beginn der Kurzarbeit eine Lohnfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes + 50% von deinem üblichen Lohn.

Wenn du während der Kurzarbeit krank wirst, bekommst du bei Kurzarbeit 0 eine Lohnfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Bei anderen Arbeitszeitverkürzungen, zum Beispiel Kurzarbeit 50 %, bekommst du nach Beginn der Kurzarbeit eine Lohnfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes + 50% von deinem üblichen Lohn.

In beiden Fällen bekommst du nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von deiner Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach deinem üblichen Einkommen - nicht nach dem Kurzarbeitergeld.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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