Wann gilt der Mutterschutz für dich? Was bedeutet das?
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Es ist egal, ob du als Frau lebst oder nicht, der Mutterschutz gilt für alle schwangeren Arbeitnehmer*innen.
Das Gesetz gilt für alle Formen von Beschäftigungsverhältnissen:
- Vollzeit
- Teilzeit
- Mini-Job
- Praktikum
- Ausbildung
- Leiharbeit
Wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist, gilt der Mutterschutz nur so lange, wie das Beschäftigungsverhältnis besteht. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht wegen einer Schwangerschaft verlängert. Während der Mutterschutzfrist darfst du nicht abgeschoben werden, egal ob du arbeitest oder nicht. Wenn dein*e Arbeitgeber*in sich nicht an das Mutterschutzgesetz hält, solltest du dich beraten lassen!
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.
Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
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