Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was ist ein Gütetermin?

Den ersten Termin beim Arbeitsgericht nennt man Gütetermin. Hier kommt es am Ende nicht zu einem Urteil.
Im Gütetermin wird versucht eine Einigung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in zu erzielen. Am Tag der Güteverhandlung treffen sich der/die Arbeitnehmer*in, der/die Arbeitgeber*in, die jeweiligen Anwälte/Anwältinnen (falls vorhanden) und der/die Richter*in.

Dieser Termin ist öffentlich, auch Publikum ist zugelassen. Es wird über den Fall gesprochen und darüber, ob man einen Kompromiss finden kann.  Das kann eine Zahlung, die Höhe einer Abfindung oder ähnliches sein.
Wenn es zu einer Einigung kommt, wird die Entscheidung aufgeschrieben und dem/der Arbeitgeber*in und dem/der Arbeitnehmer*in zugeschickt. Das nennt man Vergleich. Dann ist das Verfahren beendet.

Kommt es zu keiner Einigung, kann das Gericht auch noch einen zweiten Gütetermin machen, wenn die Chance besteht, dass es dann zu einer Einigung kommt. Wenn immer noch keine Einigung möglich ist, folgt ein Kammertermin (es kann auch mehrere Kammertermine geben). Auch hier kann es noch zu einem Vergleich kommen. Ist das nicht der Fall, kommt das Arbeitsgericht zu einem Urteil.

Auch in der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wurde. Die Gerichtskosten werden von der Partei übernommen, die verloren hat. Ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) muss die Partei, die im Prozess verliert, alle Kosten einschließlich der Kosten der anderen Partei übernehmen.

Die Höhe der Kosten richten sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach dem sogenannten Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Das Arbeitsgericht setzt im Urteil den Streitwert fest.  Ist der Streitwert bestimmt, können die Gerichtskosten und Anwaltskosten berechnet werden. Die Gerichtskosten sind immer erst am Ende einer Instanz fällig. Vorschüsse müssen nicht bezahlt werden.


Hinweis: Wenn du Fragen zu Kosten oder dem Gerichtsverfahren hast, lasse dich von deiner Beratungsstelle von Faire Integration beraten!



 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos