Urlaub in der Kurzarbeit
Vor dem Beginn der Kurzarbeit musst du deinen Resturlaub aus dem letzten Jahr nehmen. Bereits genehmigten Urlaub aus dem aktuellen Jahr kannst du auch während der Kurzarbeit noch nehmen. Für diese Urlaubstage bekommst du weiter deinen Lohn (Lohnfortzahlung) und zwar den vollen (kein Kurzarbeitergeld). Du kannst aber auch neue Urlaubszeiten/Urlaubstage mit deiner*m Arbeitgeber*in ausmachen.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.
Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
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