Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was kannst du tun, wenn dir mündlich/per WhatsApp oder per E-Mail gekündigt wurde?

Dein*e Arbeitgeber*in hat dir mündlich, telefonisch oder per WhatsApp, Textnachricht oder E-Mail gekündigt und dir gesagt, dass du nicht mehr zur Arbeit kommen sollst.


Diese Kündigung ist nicht wirksam! Beachte: Du musst auch gegen diese (nicht wirksamen) Kündigungen vorgehen!


Du solltest weiter zur Arbeit gehen und deine Arbeitskraft unter Zeugen anbieten. Wenn dein*e Arbeitgeber*in dich dann wegschickt, kannst du mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung vorgehen. Lässt du diese Frist verstreichen, wird die unwirksame Kündigung wirksam. Dann kannst du nichts mehr dagegen tun. Bei fristlosen Kündigungen kann das zu Nachteilen beim Arbeitslosengeld führen.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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