Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Deine Lohnabrechnung: Das musst du wissen

Die Lohnabrechnung wird auch Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung genannt. Auf der Abrechnung steht, wie viel du verdient hast (Bruttolohn) und welche Abzüge gemacht werden (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern). Dort steht auch, wie viel Geld du bezahlt bekommst, nach den Abzügen (Nettolohn).

Deine Lohnabrechnung besteht aus zwei Teilen. 

Oben steht:

  • Zeitraum der Bescheinigung (Monat)

  • Name und Anschrift der*s Arbeitgeber*in

  • dein Name, Anschrift und Geburtsdatum

  • Datum des Beschäftigungsbeginns

  • Steuerklasse und Steueridentifikationsnummer

  • Manchmal stehen dort auch die restlichen Urlaubstage.

Im Hauptteil der Lohnabrechnung steht der Bruttolohn mit Bruttobezügen. Hier steht also, woraus sich dein Lohn zusammensetzt: Es können Zuschläge und andere Zahlungen aufgelistet sein, wie zum Beispiel, wenn man krank war, denn dann ist die/der Arbeitgeber*in zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Die Bruttobezüge zusammen ergeben das Gesamt-Brutto. Unter dem Gesamt-Brutto sind sowohl die Abzüge an Steuern als auch die Abzüge für die Sozialversicherung aufgelistet.

Nach diesen Abzügen ergibt sich der Netto-Verdienst. In manchen Fällen gibt es noch Netto-Bezüge oder Netto-Abzüge, die vom Netto-Verdienst abgezogen werden. Am unteren Ende der Lohnabrechnung befindet sich dann die Summe, die auf dein Konto überwiesen wird. Diese wird „Auszahlungsbetrag“ genannt.


Beachte: Dein*e Arbeitgeber*in muss dir grundsätzlich jeden Monat deine Lohnabrechnung geben.
Wenn du keine Lohnabrechnung bekommst, solltest du sie einfordern.


Deine Lohnabrechnung ist ein wichtiges Dokument, das du immer überprüfen musst. Manchmal können Fehler in Lohnabrechnungen sein. Um sie zu prüfen, musst du wissen, wann du gearbeitet hast und alles aufgeschrieben haben. Dann kannst du die notierten Stunden abgleichen und prüfen, ob dir alles bezahlt wurde.

Für Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag Zuschläge vereinbart worden sein. Die müssen auch auf der Lohnabrechnung erkennbar sein.


Muss dein*e Arbeitgeber*in dir eine Lohnabrechnung geben?

Normalerweise erhältst du jeden Monat eine Lohnabrechnung.
Hat sich dein Lohn im Vergleich zum Monat davor nicht verändert, muss dein*e Arbeitgeber*in dir nicht zwingend eine Lohnabrechnung geben. Nur wenn sich etwas an deinem Lohn ändert, musst du eine Lohnabrechnung bekommen.


Wichtig: Du kannst auch nach einer Lohnabrechnung fragen. Dann kannst du prüfen, ob du deinen Lohn korrekt bekommen hast.


 

Was bedeuten Abzüge auf deiner Lohnabrechnung?

Manchmal kommt es vor, dass vom Netto-Verdienst noch Geld abgezogen wird. Das sind die sogenannten Netto-Abzüge. Zum Beispiel, wenn dein*e Arbeitgeber*in dir eine Wohnung zur Verfügung stellt und dir die Miete vom Lohn abzieht. Manche Abzüge sind rechtlich nicht erlaubt. Dein*e Arbeitgeber*in darf dir nur Geld von deinem Netto-Verdienst abziehen, wenn dein Netto-Verdienst nicht unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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