Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Musst du in der Ausbildung Überstunden machen?

Wenn du bereits volljährig bist (ab 18 Jahren), darfst du in Ausnahmefällen Überstunden machen:

Statt 8 Stunden darfst du auch einmal 10 Stunden arbeiten. Diese Überstunden müssen in der nächsten Woche wieder ausgeglichen werden. Überstunden können auch in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag stehen. Dann musst du auch als Auszubildende*r Überstunden machen. Aber nie allein, dein*e Ausbilder*in muss dich betreuen und im Betrieb sein.

Für Minderjährige (unter 18 Jahren) gelten strengere Regeln:

Nur in Ausnahmefällen dürfen sie bis 8,5 Stunden maximal am Tag arbeiten. Diese Zeit muss dann an einem anderen Tag in der Woche wieder ausgeglichen werden.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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