Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was du gegen eine Kündigung tun kannst:

Wenn du eine Kündigung bekommst, musst du schnell reagieren. Denn für eine Klage gegen die Kündigung hast du nur 3 Wochen Zeit!

  1. Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, frage dort nach, ob er über die Kündigung informiert ist. Wenn nicht, dann ist sie unwirksam.

  2. Wenn du Mitglied in der Gewerkschaft bist, dann wende dich sofort an das örtliche Büro. Dort wird deine Kündigung überprüft. Die Gewerkschaft vertritt dich auch vor dem Arbeitsgericht.

  3. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist und dich trotzdem gegen die Kündigung wehren willst, musst du beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Du kannst dir dabei Unterstützung von einem*r Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.

  4. Melde dich sofort „arbeitssuchend“ bei der Agentur für Arbeit. Du musst dich dort innerhalb von 3 Tagen, nachdem dir gekündigt wurde, melden. Machst du das zu spät, kann es sein, dass du Ansprüche (Geld) verlierst.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos