Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Du reist für deine Arbeit – was bedeutet das für deine Arbeitszeit und die Bezahlung?

Wenn du in deiner Arbeit keinen festen Arbeitsort hast, sondern beispielsweise zu Kunden fährst, ist diese Fahrzeit auch Arbeitszeit. Auch die Fahrt zu deinem ersten Kunden und der Heimweg vom letzten Kunden zählen dazu. Wenn du für deine Arbeit verreist, muss dir die Reisezeit (Zeit, in der du unterwegs bist) bezahlt werden.

Wenn deine Reisezeit außerhalb deiner normalen Arbeitszeit liegt, kann hierfür eine andere Bezahlung gelten. Das ist der Fall, wenn das in deinem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen steht. Das gilt auch dann, wenn die Reisezeit zu deinem Job dazugehört.

Die/Der Arbeitgeber*in wird dich dazu auffordern, Anfahrtswege und Reisezeiten zu dokumentieren. Das solltest du tun, um die Bezahlung (Reisekosten) zu sichern.


Hinweis: Die Zeit, die du von deiner Wohnung zur Arbeit brauchst, gilt nicht als Arbeitszeit. Nur wenn du direkt von deiner Wohnung zu einem Kunden fährst, gilt die Zeit als Arbeitszeit.



 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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