Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und Nachtarbeit – was musst du beachten?

In manchen Branchen, wie in der Gastronomie oder der Pflege, ist es normal, an Wochenenden, Feiertagen oder auch nachts zu arbeiten. Diese besonderen Tage und Zeiten müssen dir bezahlt werden (Zuschlag). Es gibt einen gesetzlich geregelten Zuschlag für Nachtarbeit (=Arbeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens, für Konditoreien/Bäckereien gilt die Nachtarbeit von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens).

Wenn dir Zuschläge bezahlt werden, steht das auch auf deiner Lohnabrechnung. In deinem Arbeitsvertrag (oder in deinem Tarifvertrag) steht, welche Zuschläge für Überstunden, sonntags und an Feiertagen gezahlt werden. Falls das nicht in deinem Arbeitsvertrag steht, kann das in dem Tarifvertrag stehen, der für deine Arbeit gilt.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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