Darf mir mein Arbeitgeber kündigen, weil er momentan keine Arbeit für mich hat?
Wenn Sie seit mehr als 6 Monaten in einem Betrieb mit 10 und mehr Mitarbeitenden arbeiten, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Das heißt, für eine Kündigung müssen bestimmte Gründe vorliegen. Die aktuelle Corona–Krise ist nicht automatisch ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber mit dieser Begründung kündigt, können Sie das rechtlich überprüfen lassen. Dafür müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Achtung: Wenn Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie eine Kündigung unterschreiben, dann ist das vielleicht eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Das kann Ihnen Nachteile bringen. Lassen Sie sich, bevor Sie unterschreiben, deswegen unbedingt beraten! Die Beratungsstelle Faire Integration berät Sie dazu gerne. Lesen Sie auch die Informationen auf unserem Flyer „Kündigung – was ich wissen muss!“.
Wichtig: Eine Kündigung könnte vielleicht Folgen für Ihren Aufenthalt haben. Bei Fragen lassen Sie sich unbedingt beraten!