Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was sind die Aufgaben des Anwalts/der Anwältin?

Es ist wichtig zu wissen, dass vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang herrscht. Das bedeutet, du kannst den Gütetermin und den Kammertermin auch ohne Anwalt/Anwältin machen. Es bleibt deine Entscheidung, ob du einen Anwalt/eine Anwältin mit der Sache beauftragen möchtest oder nicht!

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du sie fragen, ob sie den Fall übernimmt. Erst dann solltest du eine Anwalt/eine Anwältin beauftragen.

Ein Anwalt/eine Anwältin macht einen Termin mit dir, um deinen Fall zu besprechen. Zu dem Termin musst du alle Unterlagen mitbringen, wie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und andere Unterlagen. Der Anwalt/die Anwältin prüft diese Unterlagen. Dann kann er/sie vorschlagen, ob dein Fall außergerichtlich oder gerichtlich geklärt werden soll. Außergerichtliche Klärungen sind zum Beispiel die Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, Formulierungen von Geltendmachungen und Ähnliches.

Wenn der Anwalt/die Anwältin dir rät, eine Klage einzureichen, vertritt er/sie dich auch vor Gericht. Wenn es zu einem Gütetermin kommt, begleitet er/sie dich und vertritt dich vor der Gegenseite. Neben einem Anwalt/einer Anwältin sind auch weitere Personen vor dem Arbeitsgericht als Prozessvertreter*innen zugelassen, wie zum Beispiel Gewerkschaften.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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