Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was bedeutet das für deinen Arbeitsvertrag?

Du schließt deinen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen ab. Den Vermittlungsvertrag schließt du mit der Vermittlungsagentur ab.

Wenn du den Vermittlungsvertrag nicht einhältst, also zum Beispiel nicht am Sprachkurs oder am Unterricht teilnimmst, kann das Konsequenzen haben. Das kann bedeuten, dass du nicht so eingesetzt werden kannst, wie in dem Vermittlungsvertrag geplant. Wenn du den Arbeitsvertrag in deinem Heimatland (Ausland) geschlossen hast, darf er nicht nachträglich geändert werden. Eine einseitige Änderung ist für deine*n Arbeitgeber*in nur möglich, wenn sie/er eine Änderungskündigung ausspricht. Ein Änderungsvertrag kann aber auch von dir und dem/der Arbeitgeber*in gemeinsam beschlossen werden.  Das geht aber nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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