Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Nebenjob während der Kurzarbeit

Wenn du in Kurzarbeit bist, darfst du eine Nebenbeschäftigung haben. Das kann ein Minijob oder ein Teilzeitjob sein. Darüber musst du deine*n Arbeitgeber*in informieren. Du darfst keine Konkurrenztätigkeit zum/zur Arbeitgeber*in ausüben.

Anrechnung Nebeneinkommen:

Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Hattest du deinen Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit, wird das Geld nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Du kannst also mehr verdienen! Beginnst du deinen Nebenjob aber während der Kurzarbeit, kommt es auf dein Gesamteinkommen an. Das ist das Geld aus der Kurzarbeit und deinem Nebenjob.  Die Summe beider Gehälter darf nicht größer sein als dein ursprüngliches Nettoeinkommen aus deinem Job. 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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