Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Kurzarbeit und Steuern

Das Kurzarbeitergeld zahlt dir dein*e Arbeitgeber*in. Wieviel Kurzarbeitergeld du im letzten Jahr bekommen hast, steht in deiner Lohnsteuerbescheinigung bei „Lohnersatzleistungen“. Die Lohnsteuerbescheinigung bekommst du am Anfang des nächsten Jahres von deiner*m Arbeitgeber*in. Wenn du in einem Jahr mehr als 410 € Kurzarbeitergeld bekommen hast, musst du im nächsten Jahr eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Frist dafür ist der 31. Juli. Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich lohnsteuerfrei.


Beachte: Es kann trotzdem sein, dass du Steuern nachzahlen musst.


Hier bekommst du Unterstützung:

  • bei Lohnsteuerhilfestellen. Adressen findest du über die Suchfunktion auf der Website des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine.

  • Gewerkschaften wie NGG, IG BAU oder IG Metall kooperieren mit Lohnsteuerhilfestellen. Wenn du Mitglied bist, kannst du dort anfragen. Mitglieder der Gewerkschaft ver.di können den ver.di-Lohnsteuerservice kostenfrei nutzen, weitere Infos dazu: Website von ver.di.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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