Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Kündigungsfristen

Das Gesetz schreibt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Wenn dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes regelt, dann gilt das auch für dich. Du hast die Kündigung schriftlich bekommen. Einen Tag später beginnt die Frist.


Beachte: Wenn du länger in einem Betrieb arbeitest, verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für die Arbeitgeberkündigung, aber nicht für eine Kündigung von dir selbst.


In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen die Regeln zur Kündigung. Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Fristen kürzer sind, zum Beispiel in der Probezeit (dann ist die Frist meistens nur zwei Wochen lang).
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos