Was bedeutet „besonderer Kündigungsschutz“?
Wenn Personen einen besonderen Kündigungsschutz haben, können sie nicht ordentlich gekündigt werden. Dieser besondere Schutz wird nur bestimmten Personengruppen gewährt. Dies gilt zum Beispiel für
- Mitglieder von Betriebs- und Personalräten
- Auszubildende nach Beendigung der Probezeit
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit
- Schwangeren und Frauen während des Mutterschutzes