Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was bedeutet Bruttolohn und Nettolohn (Brutto/Netto)?

Bruttolohn = Ist der Lohn, der in deinem Arbeitsvertrag steht. Von dieser Summe werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, zum Beispiel Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Beiträge zahlst du anteilig, das heißt auch dein*e Arbeitgeber*in zahlt für dich. Dein*e Arbeitgeber*in zahlt zum Beispiel den Betrag für deine Unfallversicherung. Außerdem werden Steuern von deinem Bruttolohn abgezogen.

Nettolohn = Das ist das Geld, das du tatsächlich bekommst (nach den Abzügen).

 

Brutto/Netto als Werkstudent*in

Als Werkstudent*in darfst du während der Vorlesungszeit nur 20 Stunden in der Woche arbeiten. Von deinem Bruttogehalt wird lediglich ein Beitrag zur Pflegeversicherung sowie die Lohnsteuer abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlen Werkstudent*innen nicht.


Beachte: Wirst du während deines Studiums 30 Jahre alt, endet deine studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dann tritt die sogenannte „freiwillige Mitgliedschaft“ ein und deine Beiträge für die Krankenversicherung steigen um mehr als das Doppelte.


Brutto/Netto im Minijob

Im Minijob hast du nur für die Rentenversicherung eine Versicherungspflicht. Für die anderen Sozialversicherungen zahlst du keine Beiträge. Von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung kannst du dich aber befreien lassen. Das musst du aber aktiv beantragen. Dann hast du keine Abzüge und erhältst die kompletten 538 Euro auf dein Konto. Der/die Arbeitgeber*in zahlt Pauschalbeträge unter anderem für die Kranken- und Rentenversicherung.

Brutto/Netto im Praktikum

Bei einem Pflichtpraktikum, das du für deine schulische oder akademische Ausbildung machen musst, muss die/der Arbeitgeber*in dir kein Geld zahlen. Wenn er/sie dir trotzdem Geld zahlt, zahlst du keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem freiwilligen Praktikum mit einer Bezahlung gibt es andere Regeln:

  • Arbeitest du bis zu 20 Wochenstunden und erhältst einen Lohn von 538 Euro, müsstest du grundsätzlich Abgaben in die Rentenversicherung zahlen.

  • Bei mehr als 20 Stunden pro Woche bist du komplett versicherungspflichtig.

Wenn du dir unsicher bist, wie viel Geld du netto erhältst oder was dir abgezogen wird, kannst du auf deine Lohnabrechnung schauen. Dort stehen dein Brutto- und dein Nettolohn. Oder wende dich an deine Faire Integration Beratungsstelle.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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