Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was bedeutet „besonderer Kündigungsschutz“?

Wenn Personen einen besonderen Kündigungsschutz haben, können sie nicht ordentlich gekündigt werden. Dieser besondere Schutz gilt zum Beispiel für:

  • Mitglieder von Betriebs- und Personalräten

  • Auszubildende nach Beendigung der Probezeit

  • Arbeitnehmer*innen in Elternzeit oder Pflegezeit

  • Schwangere und Frauen im Mutterschutz

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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