Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Wann hast du Anspruch auf Insolvenzgeld?

Hat dein*e Arbeitgeber*in Probleme deinen Lohn zu zahlen und zahlt deinen Lohn ganz oder teilweise nicht mehr an dich, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen.

Voraussetzungen für Insolvenzgeld:

  • Ein Insolvenzereignis liegt vor (zum Beispiel das Insolvenzverfahren wurde eröffnet)

  • Du hast bei der Agentur für Arbeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt

  • Du bist Arbeitnehmer*in und arbeitest in Deutschland

  • Du arbeitest in einem Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverhältnis, bist Midijobber*in, Minijobber*in oder kurzfristig beschäftigt, Praktikant*in, Student*in oder Rentner*in.


Wichtig! Wurde die Insolvenz „mangels Masse“ vom Amtsgericht abgelehnt wurde, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld.  


Keinen Anspruch auf Insolvenzgeld hast du, wenn du die Voraussetzung nicht erfüllst. Du hast auch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn dein Arbeitsverhältnis ruht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du Kranken- oder Verletztengeld bekommst, im Mutterschutz oder in der Elternzeit bist. Du hast keinen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn du keinen Antrag stellst oder die Antragsfrist verpasst hast.  

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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