Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was passiert mit deinen Überstunden und deinem Urlaub nach der Insolvenzeröffnung?

Überstunden, die du vor der Insolvenzeröffnung gemacht hast, sind Insolvenzforderungen. Du kannst sie als Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.

Es gibt eine Ausnahme: Für Überstunden, die du in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet hast, kannst du Insolvenzgeld erhalten.

Wenn du weiterarbeitest, hast du auch weiterhin Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Urlaub kann bei der/dem Insolvenzverwalter*in beantragt werden. Dein Urlaubsanspruch aus der Zeit vor dem Insolvenzereignis verfällt nicht automatisch durch die Insolvenz. 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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