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Eine Gewerkschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie fördert die Interessen ihrer Mitglieder. Eine Gewerkschaft ist unabhängig von Staat, Parteien und Kirchen. Gewerkschaften finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Gewerkschaften sind demokratisch organisiert. Das heißt: Sie haben eine Satzung, führen Wahlen für bestimmte Funktionen durch und ihre Mitglieder bestimmen mit.
Gewerkschaften sind in Deutschland nach Branchen aufgeteilt. Hier finden Sie eine Übersicht der DGB-Gewerkschaften: www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/gewerkschaften-im-dgb
Diese 8 Gewerkschaften haben sich im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen. Der DGB macht politische Arbeit für die Gewerkschaften. Er kämpft für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Deutschland.
Das Erklärvideo „Was ist eine Gewerkschaft?“ der Gewerkschaft IG Metall kann man abrufen unter:
www.igmetall.de/ueber-uns/dafuer-stehen-wir/was-ist-eine-gewerkschaft
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Eine Gewerkschaft setzt sich dafür ein, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie setzt sich für die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und dem Staat ein.
Eine Gewerkschaft ist eine sogenannte Tarifpartei. Das heißt, sie kann Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband oder einer einzelnen Arbeitgeberin, einem einzelnen Arbeitgeber abschließen. Dazu führt sie Tarifverhandlungen, bei denen es zum Beispiel um höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaubstage geht.
Um ihre Ziele bei Tarifverhandlungen durchzusetzen, kann die Gewerkschaft Arbeitskampfmaßnahmen einsetzen. Dazu zählen die Androhung von Streik, sogenannte Warnstreiks und Streiks.
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Als Mitglied einer Gewerkschaft erhalten Sie Informationen und Unterstützung in vielen Bereichen.
- Gewerkschaften bieten kostenlose Beratung und Informationen zum Beispiel zu Rechten aus Tarifverträgen, Ansprüchen bei Arbeitslosigkeit oder betrieblicher Altersvorsorge.
- Gewerkschaften unterstützen bei Streit mit der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber oder ungerechter Behandlung. Als Gewerkschaftsmitglied bekommen Sie zu diesen Fragen kostenlose Rechtsberatung und haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz. Der gilt für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, aber auch bei Streit mit der Berufsgenossenschaft oder mit der Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. In diesen Fällen stellt die Gewerkschaft eine Anwältin, einen Anwalt, die oder der Sie vor Gericht vertreten kann.
- Nur als Gewerkschaftsmitglied haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle tariflichen Leistungen.
- Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder bei Streiks finanziell. Sie zahlen ein Streikgeld, wenn der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin wegen des Streiks keinen Lohn zahlt.
- Gewerkschaften bieten für Mitglieder Seminare zur Qualifizierung und Weiterbildung zu betrieblichen und gesellschaftspolitischen Themen an.
Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto größer ist ihr politischer Einfluss und desto besser kann sie die Interessen ihrer Mitglieder durchsetzen.
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Als Mitgliedsbeitrag zahlen Sie bei den meisten Gewerkschaften ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens.
Das gilt für Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende sowie für Solo-Selbstständige und Beschäftigte mit Minijob. Menschen ohne Einkommen, Rentnerinnen und Rentner und Studierende zahlen einen kleineren Beitrag.
Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen.
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Wenn Sie Mitglied werden möchten, müssen Sie als erstes wissen, welche Gewerkschaft für Sie zuständig ist.
Dazu können Sie sich direkt bei einer Gewerkschaft beraten lassen. Dort wird man Ihnen sagen, welche Gewerkschaft die richtige für Sie ist. Im Internet erhalten Sie Informationen zum Beispiel unter:
https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden/welche-gewerkschaft-passt-zu-mir
Um Mitglied zu werden, müssen Sie ein Formular ausfüllen, unterschreiben und abgeben. Das können Sie auch online machen unter www.dgb.de/service/mitglied-werden
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Nur die Tarifparteien dürfen Tarifverträge abschließen. Tarifparteien sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber*innen.
Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen:
Haustarifverträge sind Verträge zwischen einer Firma und der Gewerkschaft.
Branchentarifverträge sind Verträge zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft einer bestimmten Branche. Sie regeln die Arbeitsbedingungen dieser Branche in einem bestimmten Bundesland und werden deshalb auch Flächentarifverträge genannt.
Rahmen oder Manteltarifverträge sind Verträge zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft. Sie regeln die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche in einem bestimmten Bundesland. Dazu gehören z.B. die Anzahl der Urlaubstage, die tarifliche Einstufung, die Wochenarbeitszeit und vieles mehr.
Lohn/Gehaltstarifverträge regeln die Bezahlung für eine bestimmte Firma oder für eine bestimmte Branche in einem bestimmten Bundesland.
Lohnrahmentarifverträge beziehen sich meist auf die Beschreibung von Tätigkeits- und Qualifikationsmerkmalen für die Lohn- und Gehaltsgruppen und die Kriterien der Einstufung.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche in ganz Deutschland.
Diese Tarifverträge müssen alle Arbeitgeber*innen der Branche in Deutschland einhalten. Die*der Arbeitgeber*in muss dafür nicht in einem Arbeitgeberverband sein und der*die Arbeitnehmer*in muss nicht Mitglied in der Gewerkschaft sein.
Ob ein Tarifvertrag für Sie gilt können Sie hier nachlesen :
Was ist ein Tarifvertrag und wann gilt dieser?
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In bestimmten Branchen ist die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Dazu gehören folgende Branchen:
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem II. oder III. Buch Sozialgesetzbuch
- Bauhauptgewerbe
- Dachdeckerhandwerk
- Elektrohandwerke
- Gebäudereinigung
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Pflegebranche
- Schornsteinfeger
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
- Zeitarbeitsbranche
In diesen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind auch die Branchemindestlöhne festgelegt, die immer für alle Arbeitgeber*innen und alle Arbeitnehmer*innen der jeweiligen Branche in ganz Deutschland gelten. Informationen zur Höhe der Branchenmindestlöhne: www.zoll.de > Privatpersonen > Arbeit > Übersicht Branchen-Mindestlöhne
Jeder Tarifvertrag kann auf Antrag der Tarifparteien vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Nach der Allgemeinverbindlichkeits – Erklärung gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber*innen und alle Arbeitnehmer*innen einer bestimmten Branche in ganz Deutschland.
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