Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Laut Gesetz musst du spätestens am 4. Kalendertag (nicht Arbeitstag!) eine Krankschreibung = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an deine*n Arbeitgeber*in geben. In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann die Zeit allerdings kürzer sein. Überprüfe das immer vorher. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auch AU-Bescheinigung, Krankschreibung oder „gelber Schein“ genannt.

Die Bescheinigung bekommst du vom Arzt/Ärztin. Darin steht, dass du nicht arbeiten kannst, weil du krank bist. Auf der Bescheinigung steht der Tag, an dem du bei dem*r Arzt*Ärztin warst. Der*die Arzt*Ärztin legt fest, wie lange er/sie dich krankschreibt und trägt dieses Datum auf der Krankschreibung ein.

Wenn du über das Datum hinaus weiterhin krank bist, musst du wieder zum Arzt gehen. Zwischen dem letzten Tag deiner Krankschreibung und dem weiteren Arztbesuch darf keine Lücke sein. Sonst fehlt dir für die Lücke die Krankschreibung.


Beachte: Wenn du länger krank bist und deine Krankschreibung nicht für jeden Tag gilt, kann es zu Problemen mit der Lohnfortzahlung und der Zahlung des Krankengeldes kommen.


Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von dem Arzt/der Ärztin bekommst, musst du sie sofort per Post an deine*n Arbeitgeber*in und an deine Krankenkasse senden. Deiner*m Arbeitgeber*in kannst du die Bescheinigung auch per Fax oder Scan schicken. Allerdings kann er/sie immer das Original wollen, dann musst du es ihr/ihm geben.


Beachte: Ohne die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dein*e  Arbeitgeber*in die Lohnfortzahlung verweigern!


Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss 7 Tage nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Wenn du die Frist nicht einhältst, kann es sein, dass die Krankenkasse kein Krankengeld bezahlt.


Wichtig: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst du meist 3 Mal. Eine für den/die Arbeitgeber*in, eine für die Krankenkasse und eine für deine Unterlagen.


Zukünftig wird es ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen und den*die Arbeitgeber*in geben. Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse ist seit 2022 für die Ärzt*innen verpflichtend, die die technischen Möglichkeiten dazu haben.  Daneben stellen Ärzt*innen weiterhin die Bescheinigung in Papierform aus. Für Arbeitgeber*innen gilt zukünftig, dass sie die Daten der Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen können, wenn sie von ihren Mitarbeitenden über eine Arbeitsunfähigkeit informiert wurden. Informiere dich bei deinem*r Arzt/Ärztin, ob bereits eine elektronische Übermittlung erfolgt. Wenn nicht, musst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse und deine*n Arbeitgeber*in weitergeben.   

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

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