Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Bekommst du im Praktikum Mindestlohn bezahlt?

Die grundsätzliche Regel ist: Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als 3 Monate, muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Dann bekommst du ab dem ersten Tag des Praktikums den Mindestlohn bezahlt. Ein Pflichtpraktikum (zum Beispiel für das Studium) muss nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden. Egal, wie lange es dauert.


Beachte: Branchenmindestlöhne gelten auch im Praktikum! Wenn du ein Praktikum in einer Branche machst, für die ein Branchenmindestlohn gilt, bekommst du diesen bezahlt.



 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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