Was ist ein Betriebsrat, was ist ein Personalrat?
Beschäftigte können in ihrem Betrieb eine Person oder eine Gruppe von Personen aus dem Betrieb wählen, die ihre Interessen gegenüber der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber vertreten. Diese Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heißt bei privaten Unternehmen Betriebsrat und im öffentlichen Dienst Personalrat.
In einem Unternehmen mit Betriebs- oder Personalrat haben die Beschäftigten mehr Rechte und können besser mitentscheiden.
Ein Betriebsrat soll laut Gesetz in allen Betrieben ab 5 Beschäftigten gewählt werden. Je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Firma hat, umso mehr Personen gibt es auch im Betriebsrat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen selbst aktiv werden, wenn sie einen Betriebsrat gründen möchten.
Ein Personalrat wird in allen Dienststellen ab 5 Beschäftigen gewählt. Je mehr Beschäftigte es dort gibt, desto mehr Personen sind im Personalrat. Für einen Personalrat gelten ähnliche Regeln wie für einen Betriebsrat.