Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung & Versicherung beim Arbeitsunfall

Im Minijob zahlst du nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.  Du hast im Minijob keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Im Minijob zahlst du nur einen geringen Beitrag in die Rentenversicherung ein. Dadurch ergeben sich dann geringe Rentenansprüche.


Beachte: Du kannst einen Antrag stellen, dass du den Beitrag in die Rentenversicherung nicht zahlen willst.


Nachteil: Die Zeit, in der du diesen Beitrag nicht zahlst, fehlt dann später in deiner Rente. Ohne den Beitrag zur Rentenversicherung hast du auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder Reha-Leistungen.

Vorteil: Du erhältst den kompletten Betrag in Höhe von 538 Euro ohne Abzüge auf dein Konto.

Arbeitsunfall

Bei einem Arbeitsunfall bist du im Minijob über den/die Arbeitgeber*in versichert.
Auch bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gilt dieser Versicherungsschutz.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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